Archiv

07.03.2012

Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen

 

Fenster/Dachkuppeln nach DIN V ENV 1627:

Ab WK/RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist. Auch Fenster können nachgerüstet werden. Hier ist auf Bauteile zu achten, die der DIN-Norm 18104 Teil 1 und 2 entsprechen. Zusätzlich sind abschließbare Fenstergriffe nötig. Eine Nachrüstung von Dachkuppeln ist häufig nicht möglich – hier sollte auf der Innenseite ein einbruchhemmendes Gitter angebracht werden.

Schutz nur bei geprüfter Qualität!

Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Errichterfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Die Polizeilichen Beratungsstellen sind Ihnen bei der Auswahl behilflich. 

Schaufenster nach DIN V ENV 356:

Schaufenster sind am besten mit einer angriffhemmenden Verglasung mit Durchwurfhemmung nach DIN EN 356 (ab Widerstandsklasse P4A) und ggf. mit einbruchhhemmenden Rolläden oder -gittern zu versehen. Jürgen Schöttke rät: „Schaufenster sollten nie bis auf den Boden gehen, sondern über einen stabilen Sockel verfügen, damit Diebe nicht einfach mit einem Fahrzeug hineinfahren können.“

Rollläden/Rollgitter nach DIN V ENV 1627:

Beides eignet sich ab der WK/RC 2 zur Sicherung von Fenstern, Schaufenstern, Türen oder Durchgängen. Wenn möglich, sollten die Rollläden oder -gitter auf der Innenseite angebracht werden. 

Zusätzliche Sicherung für bestimmte Bereiche:

Räume oder Hallen, in denen hochwertige Maschinen, Geräte oder Waren aufbewahrt werden, aber auch Server- oder Kühlräume sollten ggf. besonders gesichert werden (evtl. durch den Einsatz von zusätzlichen Sicherungen wie elektronische Zutrittskontrollen oder den Einsatz von Bauteilen höherer Widerstandsklassen). 

Zutrittskontrollanlagen sorgen für mehr Sicherheit 

© shocky, fotolia

Automatische Zutrittskontrollanlage (ZKA):

Elektronische Zutrittskontrollanlagen sind immer dort besonders sinnvoll, wo eine große Anzahl oder hohe Fluktuation von Menschen geregelt werden muss, wie beispielsweise in größeren Firmen, Behörden oder Vereinen. Über eine elektronische Ausweiskarte kann genau bestimmt werden, wer, zu welchem Bereich im Unternehmen Zutritt hat. Besonders sensible Bereiche sollten nur von einem begrenzten Personenbereich betreten werden dürfen – auch dies kann man über die Karte regeln. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, geht eine Karte verloren oder wird sie gestohlen, kann man die Karte ohne großen Aufwand einfach sperren. Ein Zusatznutzen der Karte: Auch die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters kann darüber leicht erfasst werden. Sicherheitsexperte Jürgen Schöttke: „Ich rate ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl davon ab, normale Schließanlagen zu verwenden. Kommt zum Beispiel ein Generalschlüssel abhanden, ist man gezwungen, die gesamte Schließanlage auszutauschen. Bei einer elektronischen Zutrittskontrollanlage ist dies nicht nötig. Allerdings ist zu beachten, dass eine solche Anlage nicht den mechanischen Einbruchschutz ersetzt.“

 

 

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.11.2017

Gewerkschaft der Polizei erstmals beteiligt Am 17. November...[mehr erfahren]

07.11.2017

Neue Vorschriften für Winterreifen[mehr erfahren]

07.11.2017

Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]

17.10.2017

Kindersoftwarepreise prämieren digitale Spiele[mehr erfahren]

17.10.2017

NRW-Aktionswoche zum Einbruchschutz[mehr erfahren]

17.10.2017

BSI gibt Tipps zum Schutz vor Bots[mehr erfahren]

04.10.2017

Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]

04.10.2017

BSI stellt Informationen zur Verfügung Sie verschicken...[mehr erfahren]

04.10.2017

Strengere Regeln für Drohnenflüge[mehr erfahren]

19.09.2017

EU plant Behörde für Cybersicherheit[mehr erfahren]

19.09.2017

Milliarden Geräte sind angreifbar[mehr erfahren]

19.09.2017

Neue BZgA-Studie veröffentlicht[mehr erfahren]

04.09.2017

Pflicht für internetfähige Geräte[mehr erfahren]

04.09.2017

Sie schützen oft nicht optimal[mehr erfahren]

04.09.2017

Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]

21.08.2017

Arnold Plickert verurteilt Anschlag[mehr erfahren]