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07.03.2012

Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen

 

Fenster/Dachkuppeln nach DIN V ENV 1627:

Ab WK/RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist. Auch Fenster können nachgerüstet werden. Hier ist auf Bauteile zu achten, die der DIN-Norm 18104 Teil 1 und 2 entsprechen. Zusätzlich sind abschließbare Fenstergriffe nötig. Eine Nachrüstung von Dachkuppeln ist häufig nicht möglich – hier sollte auf der Innenseite ein einbruchhemmendes Gitter angebracht werden.

Schutz nur bei geprüfter Qualität!

Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Errichterfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Die Polizeilichen Beratungsstellen sind Ihnen bei der Auswahl behilflich. 

Schaufenster nach DIN V ENV 356:

Schaufenster sind am besten mit einer angriffhemmenden Verglasung mit Durchwurfhemmung nach DIN EN 356 (ab Widerstandsklasse P4A) und ggf. mit einbruchhhemmenden Rolläden oder -gittern zu versehen. Jürgen Schöttke rät: „Schaufenster sollten nie bis auf den Boden gehen, sondern über einen stabilen Sockel verfügen, damit Diebe nicht einfach mit einem Fahrzeug hineinfahren können.“

Rollläden/Rollgitter nach DIN V ENV 1627:

Beides eignet sich ab der WK/RC 2 zur Sicherung von Fenstern, Schaufenstern, Türen oder Durchgängen. Wenn möglich, sollten die Rollläden oder -gitter auf der Innenseite angebracht werden. 

Zusätzliche Sicherung für bestimmte Bereiche:

Räume oder Hallen, in denen hochwertige Maschinen, Geräte oder Waren aufbewahrt werden, aber auch Server- oder Kühlräume sollten ggf. besonders gesichert werden (evtl. durch den Einsatz von zusätzlichen Sicherungen wie elektronische Zutrittskontrollen oder den Einsatz von Bauteilen höherer Widerstandsklassen). 

Zutrittskontrollanlagen sorgen für mehr Sicherheit 

© shocky, fotolia

Automatische Zutrittskontrollanlage (ZKA):

Elektronische Zutrittskontrollanlagen sind immer dort besonders sinnvoll, wo eine große Anzahl oder hohe Fluktuation von Menschen geregelt werden muss, wie beispielsweise in größeren Firmen, Behörden oder Vereinen. Über eine elektronische Ausweiskarte kann genau bestimmt werden, wer, zu welchem Bereich im Unternehmen Zutritt hat. Besonders sensible Bereiche sollten nur von einem begrenzten Personenbereich betreten werden dürfen – auch dies kann man über die Karte regeln. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, geht eine Karte verloren oder wird sie gestohlen, kann man die Karte ohne großen Aufwand einfach sperren. Ein Zusatznutzen der Karte: Auch die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters kann darüber leicht erfasst werden. Sicherheitsexperte Jürgen Schöttke: „Ich rate ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl davon ab, normale Schließanlagen zu verwenden. Kommt zum Beispiel ein Generalschlüssel abhanden, ist man gezwungen, die gesamte Schließanlage auszutauschen. Bei einer elektronischen Zutrittskontrollanlage ist dies nicht nötig. Allerdings ist zu beachten, dass eine solche Anlage nicht den mechanischen Einbruchschutz ersetzt.“

 

 

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