Archiv
Straßenverkehr: Auch Fußgängern drohen Bußgelder
Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung
Es ist nur wenig bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur für den motorisierten Verkehr und den Fahrradverkehr Bußgelder vorsieht, sondern auch für das Fehlverhalten von Fußgängern. Wer bei Rot über die Ampel geht, muss zum Beispiel fünf Euro zahlen. Wer die Straße nicht auf dem kürzesten Weg und an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, ist ebenfalls mit fünf bis 10 Euro dabei. Auch wer am Rand von Landstraßen rechts statt links läuft, muss mit fünf Euro Strafe rechnen. Zur Verhaltensänderung werden diese Bagatellstrafen wenig beitragen – dies muss durch Präventionsarbeit geleistet werden. Eine Verhaltensänderung geschieht auch durch persönliche Betroffenheit, wenn man etwa aufgrund eigener Unvorsichtigkeit zum Unfallopfer geworden ist.
Weitere archivierte Kurznachrichten
GdP verurteilt Verhalten von Frankfurter Polizeibeamten[mehr erfahren]
Nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen[mehr erfahren]
ACE wertet Verhalten von Verkehrsteilnehmern aus[mehr erfahren]
klicksafe stellt Unterrichtsmaterial zur Verfügung[mehr erfahren]
GdP kritisiert permanente Belastung der Einsatzkräfte[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll – und erlaubt
Einbruchsgefahr, Diebstähle durch Supermarktkunden, Unterschlagungen...[mehr erfahren]
Den Schaden dokumentieren
Eingeschlagene Fenster oder Türen erneuern, den verwüsteten Zustand...[mehr erfahren]
Explodierte Handys und Kinderfänger: Hoax und falsche Social Media-Accounts
„Achtung: Kinderfänger im weißen Kastenwagen unterwegs!“ Dieses und...[mehr erfahren]