Archiv
Straßenverkehr: Auch Fußgängern drohen Bußgelder
Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung
Es ist nur wenig bekannt, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur für den motorisierten Verkehr und den Fahrradverkehr Bußgelder vorsieht, sondern auch für das Fehlverhalten von Fußgängern. Wer bei Rot über die Ampel geht, muss zum Beispiel fünf Euro zahlen. Wer die Straße nicht auf dem kürzesten Weg und an der dafür vorgesehenen Stelle überquert, ist ebenfalls mit fünf bis 10 Euro dabei. Auch wer am Rand von Landstraßen rechts statt links läuft, muss mit fünf Euro Strafe rechnen. Zur Verhaltensänderung werden diese Bagatellstrafen wenig beitragen – dies muss durch Präventionsarbeit geleistet werden. Eine Verhaltensänderung geschieht auch durch persönliche Betroffenheit, wenn man etwa aufgrund eigener Unvorsichtigkeit zum Unfallopfer geworden ist.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Jugendliche möglichst früh erreichen
Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen ist eine...[mehr erfahren]
Vorgetäuschte Dienstleistungen und überteuerte Rechnungen
Wenn ein Rohr verstopft ist, man sich zu Hause ausgesperrt hat oder...[mehr erfahren]
Cannabis ist und bleibt Einstiegsdroge
Soll man sogenannte weiche Drogen wie Cannabis legalisieren? Diese...[mehr erfahren]