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27.11.2012

Tatort Terrarium

Jeder Halter ist für seine exotischen Haustiere haftbar

Bei der Haltung von exotischen Tieren ist Vieles zu beachten

© mgkuijpers, fotolia

 

Einheitliche Regelungen zur Haltung von exotischen oder gefährlichen Tieren gibt es in Deutschland nicht. Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien und Verordnungen – fünf der 16 Bundesländer verzichten sogar komplett auf Regelungen. Worauf muss man bei der Haltung dieser Tiere achten? Wie kommen artengeschützte Tiere illegal nach Deutschland?

Vor allem Terrarientiere werden bei regelmäßig stattfindenden Tierbörsen angeboten. Dort kann man die Tiere direkt vor Ort vom Züchter kaufen. Angeboten werden sowohl harmlose als auch gefährliche Tiere. Auch über Internetforen kann man sich exotische und gefährliche Tiere bestellen. Prof. Dr. Dietrich Jelden, Leiter der Abteilung Artenschutz beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn, erklärt: „Grundsätzlich gilt: Handelt es sich bei einem Tier um eine geschützte Art, muss der Halter den Erwerb oder die Abgabe umgehend bei der zuständigen Landesbehörde melden. Dies ist eine Regelung, die einheitlich für alle Bundesländer gilt.“ Welche Tiere unter das Artenschutzgesetz fallen, erfährt man beispielsweise über das „Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ (Wisia) des Bundesamts für Naturschutz. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern spezielle Regelungen zur Haltung von gefährlichen Tieren wie zum Beispiel bestimmter Gift- oder Riesenschlangen, Spinnen, Skorpione, Echsen, Krokodile, aber auch Großkatzen oder Bären. Viele Bundesländer haben hier Haltungs-, Züchtungs- und Handelsverbote erlassen. Welche Tiere davon betroffen sind, legt jedes Bundesland in Gefahrtierverordnungen oder ähnlichen Regelwerken selbst fest. Lediglich in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz gibt es gar keine Bestimmungen. Hier darf prinzipiell jedes gefährliche Tier legal gehalten werden. Dennoch ist nach Paragraph 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeder Tierhalter für sein Tier verantwortlich und kann haftbar gemacht werden.

Prof. Dr. Dietrich Jelden

Bundesamt für Naturschutz, © privat

Einheitliche Regelungen für ganz Deutschland gefordert 

„Die derzeitige rechtliche Lage ist völlig unhaltbar. Wir brauchen eine einheitliche Verordnung, die die Haltung von gefährlichen Tieren in ganz Deutschland regelt. Momentan kann man in fünf Bundesländern legal gefährliche Tiere kaufen und sie dann, je nach eigenem Wohnsitz, legal oder illegal halten. Das kann nicht sein“, meint Jelden. „Es gibt Tiere, die in privater Haltung einfach nichts zu suchen haben. Eine schwarze Mamba oder eine Tigerotter sind beispielsweise so aggressiv und unberechenbar, dass sie auch im Terrarium eine ständige tödliche Gefahr darstellen.“ Solche Tiere seien auch für hochspezialisierte Händler kaum zu halten, die Nachfrage sei deshalb auch sehr gering. 
Außer einer einheitlichen bundesweiten Regelung empfiehlt der Experte außerdem eine Art „Tierhaltungsführerschein“ für bestimmte Tiere einzuführen. „Wenn man ein Tier kauft, trägt man als Halter eine große Verantwortung. Für manche Tiere braucht man einfach eine gewisse Fach- und Sachkunde. Diese sollte verbindlich nachgewiesen werden. Auch das müsste gesetzlich einheitlich geregelt werden“, so Jelden.

Beschaffung über Tierbörsen und Internetforen

Zu beziehen sind gefährliche Tiere etwa über spezialisierte Fachhandlungen, aber auch über Tierbörsen oder das Internet. „Eindeutig illegal ist es, wenn artengeschützte Tiere ohne entsprechende Genehmigung aus freier Wildbahn entnommen und hier weiterverkauft werden. Hier gibt es strenge Einfuhrbeschränkungen durch die EU. Aber auch diese Tiere werden in Europa und Deutschland unter der Hand angeboten“, weiß der Experte. Bei Privathaltern sehr begehrt seien momentan etwa der Papuawaran, ein Baumwaran, der ausgewachsen gut drei Meter Länge erreichen kann, und der Boelen-Phyton, eine Schlange mit sehr schöner Zeichnung. „Beide Tierarten gibt es nur auf Neuguinea, sie sind sehr gefährdet und streng geschützt. Sie dürfen daher nicht aus freier Wildbahn entnommen und ausgeführt werden. Für diese Tiere werden von Liebhabern Preise von mehreren Tausend Euro gezahlt“, so Jelden. Über organisierte Kuriere werden Jungtiere im Reise- oder Handgepäck eingeschleust oder per Post verschickt. Bei artgeschützten Vögeln kommt es vor, dass befruchtete Eier am Körper getragen werden. „Schaffen es die Tiere vom Zoll unentdeckt nach Deutschland zu gelangen, werden sie hier häufig als legale Nachzuchten deklariert und angemeldet. Da es weltweit aber kaum Nachzuchten dieser Tiere gibt, gehen wir davon aus, dass es sich um illegal eingeführte Tiere handelt.“ 

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