Archiv

< Stärkerer Verbraucherschutz in der Pflege
07.05.2016

Terroranschläge am Urlaubsziel

Wann kann man gebuchte Reisen kostenfrei stornieren?


Die Terrorgefahr nimmt weltweit zu

© CC Verlag

 

Türkei, Ägypten, Frankreich, Tunesien: Die Terroranschläge in verschiedenen Regionen der Welt verunsichern viele Menschen. Was sollte ich bei der Planung einer Urlaubsreise beachten? Wie gehe ich vor, wenn das geplante Urlaubsziel bereits Ziel eines Terroraktes geworden ist? Juliane von Behren, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt die wichtigsten Fakten rund um Stornierungen und Umbuchungen.

Terroranschläge in der Regel keine „höhere Gewalt“

Gerade wenn der Urlaubsort erst vor kurzem Ziel eines Terroranschlags war, würden viele Reisende die Buchung lieber stornieren. Die Rechtslage dazu ist allerdings nicht eindeutig. „Die allgemeine Angst vor Terroranschlägen berechtigt nicht zur kostenlosen Kündigung eines Pauschalreisevertrags“, betont Juliane von Behren. Grundsätzlich müsse dazu nach Paragraph 651 j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Fall von höherer Gewalt vorliegen – und das sei bei Terroranschlägen häufig nicht der Fall. „Es muss ein unvorhergesehenes, von außen kommendes Ereignis eigetreten sein, das die Reise erheblich gefährdet und das bei der Buchung noch nicht absehbar war, wie etwa Naturkatastrophen oder Epidemien“, erklärt die Juristin. Bei Terrorakten müsse daher immer im Einzelfall geprüft werden, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Entscheidend ist das Ausmaß der Gefahr für den Reisenden. Nicht immer ist die gesamte Reise betroffen. Gab es in einer Region bereits mehrfach Anschläge, wird man kaum darauf abstellen können, dass das Ereignis unvorhersehbar war. Häufig würden Terroranschläge auch als allgemeines Lebensrisiko eingestuft. Bei der Beurteilung, ob ein Fall der höheren Gewalt vorliegt, können die Sicherheitshinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes eine Rolle spielen. Wird für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen, gehen viele Gerichte davon aus, dass eine erhebliche Gefahr für den Reisenden vorliegt. Bei gebuchten Individualreisen, wie z. B. Flugreisen, ist die Situation noch schwieriger, weil hier die Vorschriften zu den Pauschalreisen nicht greifen und somit überhaupt kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung besteht. Hier kann man nur im Rahmen der Fluggastrechtverordnung Ansprüche geltend machen, wenn etwa Flüge gestrichen werden.

Reiserücktritt bei Pauschalreisen grundsätzlich möglich – gegen Gebühr

Wer von einer Pauschalreise zurücktreten möchte, hat grundsätzlich immer das Recht, dies zu tun – allerdings meist gegen Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren. „Diese Gebühren sind oft gestaffelt und erhöhen sich, je näher der Reisetermin rückt. Reisende sollten sich daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters genau anschauen und die zeitlichen Rücktrittsmöglichkeiten prüfen“, so von Behren. Wichtig zu wissen: Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei der Angst vor einem Terroranschlag. „Diese Versicherungen erstatten die Reisekosten in der Regel nur, wenn man schwer erkrankt ist oder ein Todesfall im engeren Familienkreis eingetreten ist. Auch hier sollte man vor Abschluss immer prüfen, welche Leistungen der Vertrag im Einzelnen tatsächlich umfasst.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

05.10.2020

BZgA-Webseite und -Flyer klären auf[mehr erfahren]

05.10.2020

Neuer Podcast zu Cybersicherheit[mehr erfahren]

22.09.2020

Sicher mit Elektrofahrzeugen unterwegs[mehr erfahren]

22.09.2020

Nur notwendige Daten angeben[mehr erfahren]

22.09.2020

GdP: Kein Platz für Hass und Hetze[mehr erfahren]

07.09.2020

Betrüger geben sich als Bankangestellte aus[mehr erfahren]

07.09.2020

Neues Videospiel gegen Extremismus[mehr erfahren]

07.09.2020

Hilfsangebote für Betroffene in Einkaufszentren[mehr erfahren]

18.08.2020

Betrüger wieder an Geldautomaten unterwegs[mehr erfahren]

18.08.2020

Polizei-Flyer gibt Tipps für Ruderer und Kanuten[mehr erfahren]

18.08.2020

Den Schulweg festlegen und üben[mehr erfahren]

05.08.2020

Neue Präventionskampagne gestartet[mehr erfahren]

05.08.2020

Webseite mit zahlreichen Infos online[mehr erfahren]

05.08.2020

SINUS-Jugendstudie 2020 erschienen[mehr erfahren]

21.07.2020

BKA veröffentlicht Bundeslagebild[mehr erfahren]

21.07.2020

Neue Videoreihe „mobil & safe“ gestartet[mehr erfahren]