Archiv

< Mehr Kleine Waffenscheine
31.01.2019

Todesursache „ungeklärt“

Todesursache „ungeklärt“

Bei welchen Todesfällen ermittelt die Polizei?

Die Umstände, die zum Tod geführt haben, müssen untersucht werden

© Jan H. Andersen/stock.adobe.com

 

Verstirbt eine Person, ist das für die Angehörigen eine schwierige Situation – insbesondere dann, wenn der Hausarzt eine unklare Todesursache oder einen nichtnatürlichen Tod bescheinigt. Denn das bedeutet, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten muss. Dabei wird festgestellt, ob eventuell ein vorheriger Unfall zum Tod geführt hat, ob sich die Person selbst getötet hat oder ob vielleicht sogar Fremdverschulden die Ursache für das Ableben ist.

Ermittlung bei unklarem Sachverhalt

Uwe Chrobok hat schon viele Tote gesehen. Er ist der Leiter des Sachgebiets „Todesermittlungen, unbekannte Tote“ beim LKA Hamburg. Der Kriminalhauptkommissar und seine acht Kolleginnen und Kollegen sind dann im Einsatz, wenn in Hamburg ein Notruf eingeht, dass eine Person leblos aufgefunden wurde. Wie die Feuerwehr und der Rettungsdienst fahren sie dann zum Ort des Geschehens, um die Situation zu prüfen. In anderen Fällen werden sie hinzugezogen, weil ein Hausarzt bei der Leichenschau Auffälligkeiten festgestellt hat. „Gibt es Grund zur Annahme, dass die Umstände, die zum Tod geführt haben, nicht natürlich waren oder der Sachverhalt weiterführend geklärt werden muss, werden Ermittlungen eingeleitet und die Leiche an die Rechtsmedizin überstellt. Die führt dann eine äußere Leichenschau durch“, erklärt Chrobok. Gibt es Anhaltspunkte für Fremdverschulden, findet zudem eine innere Leichenschau statt, bei welcher der Leichnam geöffnet wird.

Bestattung nach Freigabe möglich

Je nachdem, was bei den Leichenschauen herauskommt, wird der Fall abgeschlossen oder es folgen Ermittlungen, die von anderen polizeilichen Abteilungen, etwa der Mordkommission, übernommen werden. Gibt es keine Auffälligkeiten oder ist der Sachverhalt klar, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Von den jährlich etwa 18.000 Sterbefällen in Hamburg bearbeitet Chroboks Team rund 6.300. Dass es dafür eine separate Einheit gibt, ist in Deutschland einmalig. „In Berlin wird beispielsweise jemand vom Kriminaldauerdienst eingesetzt. In anderen Großstädten ist es wieder anders“, berichtet der Kriminalhauptkommissar.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.08.2023

GdP fordert mehr Geld für Präventionsmaßnahmen[mehr erfahren]

07.08.2023

3-MMC zählt als Amphetamin zu den Neuen psychoaktiven Substanzen[mehr erfahren]

18.07.2023

TÜV warnt: Nicht auf Versprechungen hereinfallen[mehr erfahren]

18.07.2023

Bagatellstrafen haben jedoch kaum abschreckende Wirkung[mehr erfahren]

03.07.2023

GdP-Vorsitzender Kopelke spricht sich für „Drug-Checking“ aus[mehr erfahren]

03.07.2023

Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022[mehr erfahren]

19.06.2023

Problembewusstsein ist je nach Branche unterschiedlich hoch[mehr erfahren]

19.06.2023

Angebliche Bankmitarbeiter beschaffen sich Karte und PIN[mehr erfahren]

06.06.2023

DVR startet Verkehrsinitiative für partnerschaftfliches Verhalten[mehr erfahren]

06.06.2023

e-book zeigt Kindern, wie sie sich vor Entführern schützen können[mehr erfahren]

16.05.2023

Gemeinsama Aktion der deutschen, niederländischen und belgischen...[mehr erfahren]

02.05.2023

Bis September macht die Roadshow an 13 Orten Station[mehr erfahren]

02.05.2023

Orientierung bietet der CyberRisikoCheck des BSI Immer...[mehr erfahren]

26.04.2023

Der BSI-Bericht zum Digitalen Verbraucherschutz alarmiert[mehr erfahren]

26.04.2023

GdP zu den Plänen der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung[mehr erfahren]