Archiv

< Mehr Kleine Waffenscheine
31.01.2019

Todesursache „ungeklärt“

Todesursache „ungeklärt“

Bei welchen Todesfällen ermittelt die Polizei?

Die Umstände, die zum Tod geführt haben, müssen untersucht werden

© Jan H. Andersen/stock.adobe.com

 

Verstirbt eine Person, ist das für die Angehörigen eine schwierige Situation – insbesondere dann, wenn der Hausarzt eine unklare Todesursache oder einen nichtnatürlichen Tod bescheinigt. Denn das bedeutet, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten muss. Dabei wird festgestellt, ob eventuell ein vorheriger Unfall zum Tod geführt hat, ob sich die Person selbst getötet hat oder ob vielleicht sogar Fremdverschulden die Ursache für das Ableben ist.

Ermittlung bei unklarem Sachverhalt

Uwe Chrobok hat schon viele Tote gesehen. Er ist der Leiter des Sachgebiets „Todesermittlungen, unbekannte Tote“ beim LKA Hamburg. Der Kriminalhauptkommissar und seine acht Kolleginnen und Kollegen sind dann im Einsatz, wenn in Hamburg ein Notruf eingeht, dass eine Person leblos aufgefunden wurde. Wie die Feuerwehr und der Rettungsdienst fahren sie dann zum Ort des Geschehens, um die Situation zu prüfen. In anderen Fällen werden sie hinzugezogen, weil ein Hausarzt bei der Leichenschau Auffälligkeiten festgestellt hat. „Gibt es Grund zur Annahme, dass die Umstände, die zum Tod geführt haben, nicht natürlich waren oder der Sachverhalt weiterführend geklärt werden muss, werden Ermittlungen eingeleitet und die Leiche an die Rechtsmedizin überstellt. Die führt dann eine äußere Leichenschau durch“, erklärt Chrobok. Gibt es Anhaltspunkte für Fremdverschulden, findet zudem eine innere Leichenschau statt, bei welcher der Leichnam geöffnet wird.

Bestattung nach Freigabe möglich

Je nachdem, was bei den Leichenschauen herauskommt, wird der Fall abgeschlossen oder es folgen Ermittlungen, die von anderen polizeilichen Abteilungen, etwa der Mordkommission, übernommen werden. Gibt es keine Auffälligkeiten oder ist der Sachverhalt klar, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Von den jährlich etwa 18.000 Sterbefällen in Hamburg bearbeitet Chroboks Team rund 6.300. Dass es dafür eine separate Einheit gibt, ist in Deutschland einmalig. „In Berlin wird beispielsweise jemand vom Kriminaldauerdienst eingesetzt. In anderen Großstädten ist es wieder anders“, berichtet der Kriminalhauptkommissar.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

07.11.2017

Angebliches Support-Team fragt nach Login-Daten[mehr erfahren]

17.10.2017

Kindersoftwarepreise prämieren digitale Spiele[mehr erfahren]

17.10.2017

BSI gibt Tipps zum Schutz vor Bots[mehr erfahren]

04.10.2017

Kooperation zwischen Bund und Freistaat Bayern „[mehr erfahren]

04.10.2017

BSI stellt Informationen zur Verfügung Sie verschicken...[mehr erfahren]

04.10.2017

Strengere Regeln für Drohnenflüge[mehr erfahren]

19.09.2017

EU plant Behörde für Cybersicherheit[mehr erfahren]

19.09.2017

Milliarden Geräte sind angreifbar[mehr erfahren]

19.09.2017

Neue BZgA-Studie veröffentlicht[mehr erfahren]

04.09.2017

Pflicht für internetfähige Geräte[mehr erfahren]

04.09.2017

Sie schützen oft nicht optimal[mehr erfahren]

04.09.2017

Forderungen des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow [mehr erfahren]

21.08.2017

Arnold Plickert verurteilt Anschlag[mehr erfahren]

21.08.2017

NRW-Innenministerium klärt Sachverhalt auf[mehr erfahren]

21.08.2017

Kinder suchtkranker Eltern sollen besser unterstützt werden[mehr erfahren]