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09.07.2019

Trendgefährt E-Scooter

© bortnikau/stock.adobe.com

Wichtige Tipps für mehr Sicherheit

E-Scooter erobern deutsche Innenstädte. Seit ihrer Zulassung Mitte Juni sieht man die Elektroroller an fast jeder Ecke. Auf den ersten Blick mag das Fahren mit dem Trendgefährt einfach und intuitiv wirken. Doch einige schwere Unfälle mit Knochenbrüchen zeigen, dass bei der Nutzung allergrößte Vorsicht geboten ist – wie bei jedem anderen Verkehrsmittel auch, mit dem man am Straßenverkehr teilnimmt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist daher wenige Wochen nach der Zulassung noch einmal explizit darauf hin, dass E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge sind und demnach die Straßenverkehrsordnung gilt. Grundsätzlich sollten Fahrerinnen und Fahrer Folgendes beachten:

  • Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
  • Nur auf Radwegen und Fahrradstraßen fahren, ansonsten auf der Fahrbahn.
  • Nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren.
  • Möglichst hintereinander fahren.
  • Auf den Fahrbahnen möglichst weit rechts fahren.
  • Einen Fahrbahnwechsel oder eine Richtungsänderung rechtzeitig ankündigen.
  • Keine weiteren Personen oder einen Anhänger transportieren.
  • Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.

Für E-Scooter besteht keine Helmpflicht. Dennoch wird empfohlen, einen Helm zu benutzen. Darüber hinaus sollte man bei schlechter Sicht und Dunkelheit reflektierende Kleidung tragen.

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


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