Archiv

< Begleitetes Fahren mit 17
13.05.2015

Umstrittene Live-Streaming Plattform YouNow

„Für wie viele Likes zieht ihr euch aus?“


Kinder können bei YouNow auch auf Pädophile treffen

© LKA Niedersachsen

 

Der neueste Trend aus den USA heißt „YouNow“ – ein Dienst, mit dem man Videos von sich selbst live über das Internet an zahlreiche unbestimmte Zuschauer senden kann. Was sich zunächst harmlos anhört, kann konkret so aussehen: Auf dem Smartphone-Display ist ein achtjähriges Mädchen zu sehen, das offensichtlich live aus ihrem Kinderzimmer filmt. Neben Zuschauer-Kommentaren wie „Geh mal deine Milch trinken und Sandmann schauen“ finden sich auch Äußerungen wie „Tu mir mal nen Gefallen und zeig mir deine Brüste…“

Live aus dem Kinderzimmer

Was bedeutet es, wenn man Fremden aktuelle und ungeschnittene Einblicke aus dem Kinderzimmer gewährt? Hans-Joachim Henschel vom Landeskriminalamt Niedersachsen und verantwortlich für den „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen hat sich intensiv mit YouNow beschäftigt. Seine Recherchen im Netz von YouNow bestätigen die zahlreichen kritischen Medienberichte zu der Plattform. „Wir haben Livebilder aus Kinderzimmern, aus dem heimischen Badezimmer, aus Klassenräumen oder Schwimmbädern. Dabei sind sich viele der jungen Nutzer überhaupt nicht darüber im Klaren, welche Folgen es haben kann, wenn sie live persönliche Daten preisgeben oder sich in intimen Situationen zeigen. Die Livestreams können ja nicht nur von anderen gesehen, sondern auch mitgeschnitten und weiterverbreitet werden. Unter den Zuschauern können sich außerdem nicht nur andere Kinder und Jugendliche befinden, sondern auch Erwachsene mit pädophilen Neigungen“, betont der Kriminalkommissar.

Hans-Joachim Henschel

LKA Niedersachsen, © LKA Niedersachsen

Preisgabe von intimen Details

Besonders bei Teenagern ist die neue Möglichkeit der Selbstdarstellung über YouNow beliebt, aber auch Kinder sind von „YouNow“ fasziniert, wie das oben genannte reale Beispiel zeigt. Offiziell ist die Teilnahme eigentlich erst ab 13 Jahren gestattet. Die Jugendlichen präsentieren sich zum Teil sehr intim und verraten private Daten wie Alter, Wohnort, Adresse oder den Namen ihrer Schule. Viele halten außerdem während der Live-Übertragung Schilder hoch, auf denen ihre Facebook-, Twitter- oder Snapchat-Kontaktdaten zu sehen sind. Stalkern, Cybermobbern oder Pädophilen wird damit Tür und Tor geöffnet. „Häufig geschieht es auch, dass das Publikum den Sendenden dazu anstachelt, eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Dann kommen Kommentare wie: „Zieh dich doch mal aus“ oder „Iss einen Löffel Zimt“. Weil sie möglichst viele „Likes“ von ihren Zuschauern haben möchten, lassen manche Jugendlichen sich dann zu Dingen hinreißen, die sie normalerweise nicht tun würden“, weiß Henschel. Folgt man den Aufforderungen nicht, kommt es oft zu Beleidigungen. „Weil alles live ist, hat man nicht die Möglichkeit, wirklich über seine Handlungen nachzudenken. Da ist schnell etwas gesagt oder gezeigt, was man nicht mehr zurücknehmen kann.“

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

13.06.2017

Immer mehr Europäer konsumieren illegale Substanzen[mehr erfahren]

26.05.2017

Neue Autobahnplakate vorgestellt[mehr erfahren]

26.05.2017

Weltweit Windows-PCs infiziert[mehr erfahren]

26.05.2017

Jugendliche und junge Erwachsene trinken weniger[mehr erfahren]

09.05.2017

Neues klicksafe-Quiz zu Hate Speech[mehr erfahren]

09.05.2017

Neues Informationsangebot der BZgA[mehr erfahren]

09.05.2017

Eröffnung neuer Beratungsstellen in NRW[mehr erfahren]

25.04.2017

Tag der Bahnhofsmission 2017 [mehr erfahren]

03.04.2017

BZgA informiert junge Menschen mit Internetfilm über...[mehr erfahren]

03.04.2017

Zahl der Verkehrstoten sinkt weiter, aber zu langsam[mehr erfahren]

03.04.2017

Höhere Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche[mehr erfahren]

21.03.2017

Tipps für Eltern und pädagogische Fachkräfte [mehr erfahren]

21.03.2017

Gefährliche Ablenkung im Straßenverkehr[mehr erfahren]

21.03.2017

Sicherheitslücke bei „Twitter Counter“[mehr erfahren]

07.03.2017

GdP begrüßt hohe Strafen für Raser[mehr erfahren]