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Update-Pflicht für elektronische Geräte
Neues Gesetz verpflichtet Hersteller zur Aktualisierung
Für Smartphones, Tablets, vernetzte Fernseher, Fitnesstracker und andere elektronische Geräte gilt künftig eine Update-Pflicht. Das heißt, die Hersteller müssen die Software für ihre Produkte regelmäßig aktualisieren. Das soll sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit auch nach Übergabe eines Gerätes an den Käufer gewährleistet ist. Diese Regelung gilt auch für rein digitale Produkte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Von den neuen Pflichten werden kostenlose Open-Source-Programme jedoch ausgenommen. Wie lange die Aktualisierungspflicht des Herstellers gilt, ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. Das Gesetz geht von einem Zeitraum aus, in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne. Das neue Gesetz setzt die europäische Warenkauf-Richtlinie um. Erstmals werden damit Regelungen für den digitalen Bereich in das deutsche Vertragsrecht mit aufgenommen.
Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-digitale-elemente-846944
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