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Urteil zu Streckenradar
„Section Control“ rechtmäßig
Lange war unklar, ob das in der Nähe von Hannover eingesetzte Streckenradar rechtmäßig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Section Control ist legal und darf zur Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt werden. Damit ist der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit endgültig beendet. Weil ein Anwalt datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet hatte, war das System zeitweise abgeschaltet worden. Bei einem Streckenradar wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nicht nur an einem bestimmten Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit in einem definierten Abschnitt. Dadurch soll man ein besseres Bild des jeweiligen Fahrverhaltens erhalten. Für die Messung werden kurzzeitig alle Autokennzeichen erfasst. In anderen europäischen Ländern, wie etwa Österreich, wird Section Control schon länger eingesetzt. Auch in Deutschland könnten nun andere Bundesländer folgen.
Quelle: Tagesschau
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