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Verbot für Psychodrogen
Gesetz gegen gefährliche »Legal Highs«
Der Bundestag hat das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verabschiedet. Damit sind die Psychodrogen, die auch als »Legal Highs« bezeichnet werden, in Deutschland künftig verboten. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, wonach bestimmte psychoaktive Stoffe nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, konnten diese Mittel zumeist nicht mehr im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingeordnet werden. Dadurch war eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke entstanden. Aufgrund des stark expandierenden Marktes für NPS sah die Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf.
Das neue Gesetz sieht nun ein Erwerbs-, Besitz- und Handelsverbot für solche Drogen vor. Zudem soll die Weitergabe der Substanzen unter Strafe gestellt werden. Das Verbot bezieht sich auf Stoffgruppen, um eine Verbreitung in immer neuen Varianten zu verhindern. Die Substanzen werden auch als Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer vertrieben. Experten warnten daher schon länger, durch die gezielte Verharmlosung der Drogen würden Konsumenten getäuscht und gefährdet.
Gesundheitsexperten hatten in einer Anhörung über den Gesetzentwurf Anfang Juli für ein weitreichendes Verbot dieser Drogen plädiert. Die Fachleute machten dabei deutlich, dass diese Stoffe schwer schädigende, mitunter auch tödliche Wirkungen entfalten können. Nach Informationen der Drogenbeauftragten Marlene Mortler sind 2015 insgesamt 39 Menschen in Deutschland nach dem Konsum dieser Designerdrogen gestorben.
Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung
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