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18.05.2016

Verbot von Legal Highs

© K_rahn, fotolia

„Wer diese Kräutermischungen oder Badesalze zu sich nimmt, riskiert sein Leben“

Als längst überfällig bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Absicht der Bundesregierung, ganze chemische Stoffgruppen zur Herstellung illegaler psychoaktiver Drogen zu verbieten, anstatt wie bisher nur einzelne Wirkstoffe. Damit schließe die Politik eine wichtige Lücke im Betäubungsmittelgesetz und könne wirksamer die Gesundheit vor allem vieler junger Konsumenten schützen. „Wer diese Kräutermischungen oder auch Badesalze zu sich nimmt, riskiert sein Leben“, sagt der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Psychoaktive Substanzen, in der Szene als „Legal Highs“ bekannt, könnten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Vergiftungen oder auch zum Tod führen. Mit der Bildung von Stoffgruppen komme die Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der GdP nach, den Kampf gegen die Drogenkriminalität zu erleichtern. Legal Highs etablieren sich nach Erkenntnissen der GdP in stetig veränderten Zusammensetzungen in Deutschland. Allein im vergangenen Jahr wurden mindestens 60 neue Wirkstoffe erstmals auf dem deutschen Markt festgestellt. „Der Handel mit solchen neuen Stoffen war bislang nicht unmittelbar strafbar. Erst nach zeitaufwendiger Aufnahme eines Stoffes in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz konnte die Polizei gegen die Produzenten und Händler ermitteln. Das heißt, Polizei, Kriminaltechniker und Betäubungsmittelexperten werden entlastet, wenn ganze Stoffgruppen unter Strafe gestellt werden“, betont Malchow.
Quelle: GdP

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