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03.12.2018

Verschenkt, vergessen, ausgesetzt

Haustiere sind keine Geschenke

Haustiere sind keine Weihnachtsgeschenke


Während der Urlaubssaison werden Haustiere oftmals einfach ausgesetzt

© anjajuli/stock.adobe.com

 

Viele Kinder wünschen sich zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein Haustier. Und auch der Großmutter oder der Freundin kann man damit sicher eine Freude machen. Was eine lieb gemeinte Überraschung ist, kann für ein Tier jedoch böse enden. Viele werden nach nur wenigen Wochen wieder beim Tierheim abgegeben oder sogar an der Autobahnraststätte ausgesetzt. Hund, Katze oder Hamster sind dann ihrem Schicksal überlassen. Die Anschaffung eines Haustiers sollte daher wohl überlegt sein – nicht zuletzt, weil das Aussetzen von Tieren verboten ist.

Unvorbereitet und überfordert

Dass Tiere zum Beispiel zu Weihnachten verschenkt werden, ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes eine Katastrophe. „Ein Haustier zu verschenken wird häufig dann problematisch, wenn es als Überraschung vorab nicht mit dem Beschenkten abgesprochen wurde. Er weiß dann gar nicht, was auf ihn zukommt und er kann nicht sein Einverständnis geben“, sagt Lea Schmitz, Pressesprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. Vielen Beschenkten wird später bewusst, dass ein Haustier nicht in ihren Alltag passt, es mehr Geld kostet als gedacht oder auch, dass ihnen die Tierart nicht gefällt. „Man muss fast sagen, dass es in dieser Situation noch besser ist, wenn die Leute zumindest so verantwortungsbewusst sind, dass sie das Tier im Tierheim abgeben. Oftmals rechtfertigen sie das mit einer Ausrede, etwa einer Allergie“, erzählt Schmitz. „Leider passiert es auch immer wieder, dass Tiere irgendwo ausgesetzt werden. Das kommt sicher nicht jeden Tag vor, aber es ist immer noch traurige Realität.“

Lea Schmitz

Pressesprecherin Deutscher Tierschutzbund, © Deutscher Tierschutzbund e.V.

Beim Aussetzen drohen hohe Bußgelder

Ein Haustier auszusetzen ist laut Paragraph 18 des Tierschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Pressesprecherin des Tierschutzbundes erachtet das Strafmaß grundsätzlich als angemessen. „Man muss jedoch sagen, dass es nur selten in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Oftmals ist es schwierig, den Täter zu fassen, weil niemand etwas gesehen hat und das Tier auch kein Wiedererkennungsmerkmal hat, das uns zum Besitzer führen könnte“, merkt sie an. Der Tierschutzbund fordert deswegen eine Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Damit wären Haustiere unverwechselbar gekennzeichnet und man könnte von jedem ausgesetzten Tier den früheren Besitzer ausfindig machen. „Eine Hoffnung ist auch, damit künftig zu verhindern, dass die Leute ihr Tier überhaupt aussetzen, weil sie wissen, dass man sie dafür zur Rechenschaft ziehen kann.“

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