Archiv

< Netiquette im Klassenchat
03.12.2018

Verschenkt, vergessen, ausgesetzt

Das Tierschutzgesetz ahndet tierschutzwidriges Verhalten. Strafbar sind laut § 17 Tiertötung, Misshandlungen und Tierquälerei. Bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese nach § 18 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet. Zudem kann laut § 20 ein vorläufiges oder dauerhaftes Tierhalteverbot ausgesprochen werden.

Sich der Verantwortung bewusst werden

Vor der Anschaffung oder dem Verschenken eines Haustiers empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, sich ausführlich mit den Verantwortlichkeiten auseinanderzusetzen, die der künftige Besitzer übernehmen muss. Zunächst sollte geprüft werden, ob laut Mietvertrag das Halten eines Haustiers überhaupt erlaubt ist. Auch die persönliche finanzielle Situation sollte berücksichtigt werden, denn die Kosten für den Tierarzt können sehr hoch ausfallen, wenn sich das Tier verletzt oder krank wird. Darüber hinaus ist zu entscheiden, welche Tierart in den Alltag passt. Lea Schmitz erklärt: „Wenn ich einen Hund möchte, dann muss ich wissen, dass ich mehrmals täglich mit ihm rausgehen muss. Außerdem sollte er nicht acht Stunden oder länger alleine zu Hause sitzen müssen. Katzen sind natürlich unabhängiger, aber auch sie brauchen Zuwendung und Beschäftigung.“ Außerdem sollten sich alle Mitbewohner und Familienmitglieder mit einem Haustier einverstanden erklären und keine Allergien oder Ängste haben. Zuletzt sollte es jemanden im familiären oder nachbarschaftlichen Umfeld geben, der das Haustier betreuen kann, wenn der Besitzer mal in den Urlaub fährt.

Gegenseitige Unterstützung

Ein Motiv des Deutschen Tierschutzbundes, um für das Thema zu sensibilisieren

© Deutscher Tierschutzbund e.V.

Um insbesondere während der Urlaubszeit zu verhindern, dass Haustiere ausgesetzt werden, macht der Deutsche Tierschutzbund jährlich mit der Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm‘ ich dein Tier“ auf Alternativen aufmerksam. Über die Aktion kann man etwa eine Betreuungsstelle für Tiere anbieten oder einen Urlaubsplatz für sein eigenes Haustier suchen. Darüber hinaus werden Tierhalter zusammengebracht, die gegenseitig ihre Haustiere betreuen, wenn jemand verreist. In der Vorweihnachtszeit macht der Tierschutzbund mit Pressemitteilungen und Plakatmotiven verstärkt darauf aufmerksam, dass Tiere keine Weihnachtsgeschenke sind. „Es ist ganz wichtig, diese Aufklärungsarbeit jedes Jahr wieder zu leisten, weil man vielleicht doch den einen oder anderen damit erreicht, der es sich dann lieber zweimal überlegt, ob er wirklich ein Tier verschenken will“, fasst Lea Schmitz zusammen.

FL (30.11.2018)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

09.12.2020

Betrüger locken mit Überbrückungshilfen[mehr erfahren]

09.12.2020

Räder auch im Keller anschließen[mehr erfahren]

09.12.2020

GdP zeichnet Ehrenamtler aus[mehr erfahren]

16.11.2020

Banken haften bei Karten-Missbrauch[mehr erfahren]

16.11.2020

Vorsicht vor Tank- und TÜV-Betrügern[mehr erfahren]

16.11.2020

GdP: Keine Großdemos während der Pandemie[mehr erfahren]

04.11.2020

Cannabisprävention für Jugendliche[mehr erfahren]

04.11.2020

Betrüger locken mit hohen Gewinnen[mehr erfahren]

04.11.2020

GdP: Halt geben, Haltung zeigen[mehr erfahren]

20.10.2020

Mögliche Körperverletzung[mehr erfahren]

20.10.2020

ING Bank warnt vor Betrügern[mehr erfahren]

20.10.2020

Warnmelder können Leben retten[mehr erfahren]

05.10.2020

„Section Control“ rechtmäßig[mehr erfahren]

05.10.2020

BZgA-Webseite und -Flyer klären auf[mehr erfahren]

05.10.2020

Neuer Podcast zu Cybersicherheit[mehr erfahren]