Archiv
„Von O bis O“
Neue Vorschriften für Winterreifen
Von Oktober bis Ostern: In diesem Zeitraum sollten Pkw mit Winterreifen ausgestatten sein. Dadurch ist man selbst dann sicher unterwegs, wenn man von plötzlichen Kälteeinbrüchen und glatten Straßen überrascht wird. Wer Winterreifen aufzieht beziehungsweise aufziehen lässt, muss auf die Kennzeichnung achten. Denn seit Mai dieses Jahres sind laut Straßenverkehrszulassungsordnung nur noch solche Reifen wintertauglich, die nach einem strengen einheitlichen Prüfverfahren mit dem „Alpine-Symbol“ (Schneeflocke und Berg) gekennzeichnet sind. Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden und lediglich mit dem „M+S“-Merkmal („Matsch & Schnee“) versehen sind, dürfen jedoch übergangsweise noch bis Ende September 2024 genutzt werden. Diese Vorschriften gelten auch für Ganzjahresreifen.
Beim Kauf von Winterreifen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher mehrere Quellen zurate ziehen. Eine Hilfestellung bieten aktuelle Reifentests und das EU-Reifenlabel. Sie geben Aufschluss über die Bremseigenschaften auf trockener, nasser und winterlicher Fahrbahn, die Verbrauchseigenschaften, den Verschleiß und den Geräuschpegel beim Fahren. Zusätzlich sollte man sich von einem lokalen Fachhändler beraten lassen, der die Wetterverhältnisse vor Ort kennt.
Quelle: DVR
Weitere archivierte Kurznachrichten
Studie zeigt: Nebentätigkeiten führen zu Fahrfehlern[mehr erfahren]
Kooperation zwischen BSI und Verbraucherzentralen[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
So schützen Sie sich vor Internetbetrügern
Die moderne Kommunikationswelt hat auch ihre dunkle Seite:...[mehr erfahren]
Wie Sie sich schützen können
Bei den so genannten „Haustürtricks“ haben es Betrüger hauptsächlich...[mehr erfahren]
Kinder haben ein Recht am eigenen Bild
Schnell geknipst, schon gepostet. In sozialen Netzwerken stellen...[mehr erfahren]