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07.11.2017

„Von O bis O“

© dankos, fotolia

Neue Vorschriften für Winterreifen

Von Oktober bis Ostern: In diesem Zeitraum sollten Pkw mit Winterreifen ausgestatten sein. Dadurch ist man selbst dann sicher unterwegs, wenn man von plötzlichen Kälteeinbrüchen und glatten Straßen überrascht wird. Wer Winterreifen aufzieht beziehungsweise aufziehen lässt, muss auf die Kennzeichnung achten. Denn seit Mai dieses Jahres sind laut Straßenverkehrszulassungsordnung nur noch solche Reifen wintertauglich, die nach einem strengen einheitlichen Prüfverfahren mit dem „Alpine-Symbol“ (Schneeflocke und Berg) gekennzeichnet sind. Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden und lediglich mit dem „M+S“-Merkmal („Matsch & Schnee“) versehen sind, dürfen jedoch übergangsweise noch bis Ende September 2024 genutzt werden. Diese Vorschriften gelten auch für Ganzjahresreifen.
Beim Kauf von Winterreifen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher mehrere Quellen zurate ziehen. Eine Hilfestellung bieten aktuelle Reifentests und das EU-Reifenlabel. Sie geben Aufschluss über die Bremseigenschaften auf trockener, nasser und winterlicher Fahrbahn, die Verbrauchseigenschaften, den Verschleiß und den Geräuschpegel beim Fahren. Zusätzlich sollte man sich von einem lokalen Fachhändler beraten lassen, der die Wetterverhältnisse vor Ort kennt.
Quelle: DVR

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