Archiv

12.01.2012

Vorsicht Kamera!

Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll – und erlaubt

Überwachungskamera im Einsatz

© Eisenhans, fotolia

 

Einbruchsgefahr, Diebstähle durch Supermarktkunden, Unterschlagungen durch Mitarbeiter - es gibt viele Anlässe für Unternehmer, einen Einsatz von Überwachungskameras zu erwägen. Doch neben technischen müssen auch rechtliche Fragen etwa zum Datenschutz vorab geklärt werden. Sonst kann eine Überwachungsaktion schnell zum Eigentor werden.

„Ein magisches Rezept gibt es bei der Videoüberwachung nicht.“ Soviel steht für Michael Dormann, Experte für Sicherungstechnik beim Hessischen Landeskriminalamt, fest. Entscheidend ist es seiner Erfahrung nach jedoch, dass man sich vor der Installation einer solchen Anlage darüber im Klaren ist, was man damit erreichen möchte. So genüge es nicht, einfach nur den Außenbereich eines Betriebsgeländes großflächig mit Kameras auszustatten. „Man muss schon vor der Inbetriebnahme wissen: Reicht es mir zu erkennen, dass gerade jemand über den Zaun steigt, oder möchte ich diese Person später auch eindeutig identifizieren können?“, so Dormann weiter. Weiterhin sollten die Kameras auch immer so justiert werden, dass keine toten Winkel entstehen. Neben den Örtlichkeiten spielen aber auch Faktoren wie der Wert der Betriebseinrichtung oder die Betriebszeiten eine Rolle für die konkrete Ausgestaltung einer Videoüberwachung.

Die Polizei bietet daher in fast allen Bundesländern vor Ort über das Netz der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Unterstützung an. Dort können sich auch Gewerbetreibende kostenlos beraten lassen. Polizeiliche Experten begutachten Gelände und Gebäude und geben konkrete Hinweise zum Aufbau der Anlage. 

Intelligente Sensorik, zeitnahe Auswertung

„Sinnvoll ist jedenfalls, dass nicht nur Aufzeichnungen durch Videokameras gemacht werden, sondern dass auch jemand die Bilder auswertet“, betont der LKA-Experte, „und zwar zeitnah, am besten sofort“. Tagsüber kann das über eine lokale Wachzentrale erfolgen. Falls ein Betrieb in der Nacht über kein Wachpersonal verfügt, können die Bilder auch an einen privaten Wach- und Sicherheitsdienst weitergeleitet werden. Die Kameras sollten auch mit einer intelligenten Sensorik ausgestattet sein. „Wenn jemand 24 Stunden lang vor einem Monitor mit demselben Bild sitzen soll, sieht der bald nichts mehr“, bringt es Michael Dormann auf den Punkt. Da hilft ein Videosystem, das selbst erkennt, wenn jemand über den Zaun steigt oder ein Loch in den Zaun schneidet, und dann den Überwacher durch Signaltöne oder Lichtsignal warnt.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

17.09.2018

Inhalte verschlüsseln, unerwünschte Mitleser ausschließen[mehr erfahren]

17.09.2018

Vorsicht bei Starkregen, Aquaplaning und Seitenwind[mehr erfahren]

17.09.2018

BZgA bietet neuen Online-Selbsttest an[mehr erfahren]

07.09.2018

GdP-Chef fordert bundesweit mehr Einsatzkräfte Nach den...[mehr erfahren]

07.09.2018

Gefälschte Bewerberschreiben im Umlauf[mehr erfahren]

07.09.2018

Neuer Wegweiser-Standort in Oberhausen[mehr erfahren]

28.08.2018

DFB-Kommissionsmitglied Schäfer appelliert an Fans[mehr erfahren]

28.08.2018

Fahrtrainings für Seniorinnen und Senioren[mehr erfahren]

28.08.2018

BZgA macht anlässlich der Gamescom auf Risiken aufmerksam[mehr erfahren]

24.07.2018

Ab wann sind Bier und Schnaps erlaubt?[mehr erfahren]

24.07.2018

Mehr Manipulation in sozialen Netzwerken[mehr erfahren]

24.07.2018

Neues Info-Angebot für Jugendliche[mehr erfahren]

09.07.2018

Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“[mehr erfahren]

09.07.2018

Konsum von Cannabis steigt an[mehr erfahren]

09.07.2018

Keine längeren Lenkzeiten für Reisebusfahrer[mehr erfahren]