Archiv

< Fan-Gewalt in der Bundesliga
28.10.2016

Vorsorge und Verhalten im Katastrophenfall

Ursula Fuchs, Leiterin des Referates „Information der Bevölkerung, Selbstschutz, Selbsthilfe“ im BBK

© Dirk Borm

Wie handelt man im Katastrophenfall?

Tritt der Ernstfall ein, ist es entscheidend, angemessen zu reagieren. Das Wichtigste: Wenn Personen akut Hilfe brauchen, die Telefonnummer 112 wählen. So stellt man einen direkten Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst her. Zudem ist es im Falle einer Katastrophe besonders wichtig, immer zuerst auf sich selbst zu achten. „Nur wenn man ganz sicher ist, dass man selber in Sicherheit ist und mehr tun kann als nur einen Notruf abzusetzen, dann sollte man auch anderen helfen“, betont Fuchs. Wenn eine andere Person Hilfe braucht, weil sie sich etwa verletzt hat, sind häufig Ersthelferkenntnisse gefragt. Daher ist es sinnvoll, diese Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aufzufrischen, vor allem wenn die Führerscheinprüfung inklusive Erste-Hilfe-Kurs schon viele Jahre zurückliegt. Auffrischen kann man diese Kurse etwa beim Deutschen Roten Kreuz oder den Maltesern. Grundsätzlich stellt Fuchs jedoch auch klar, dass Erste Hilfe immer und überall gebraucht werden kann, nicht nur im Katastrophenfall: „Sie können Zeuge eines Unfalls werden, im Kaufhaus kann vor Ihnen jemand mit einem Herzinfarkt zusammenbrechen oder Sie haben einen Hausnotfall und jemand wird ohnmächtig. Erste Hilfe ist ganz wichtig“. Wer keine Erste Hilfe leistet, macht sich möglicherweise sogar strafbar.

Die seit 2015 erhältliche Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA warnt deutschlandweit vor akuten Gefahrenlagen wie Unwetter oder Hochwasser. Die Smartphone-App ist in das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes integriert. Sie ergänzt somit die zuvor angeschlossenen Warnmultiplikatoren (Rundfunk, Internet, Paging, Deutsche Bahn AG).

Apps können rechtzeitig vor Katastrophen warnen

Mittlerweile werden vermehrt auch mobile Angebote eingesetzt, um über mögliche Gefahrensituationen aufzuklären. Das BBK hat die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA entwickelt. Sie schickt individualisierte Warnmeldungen per Push-Meldung auf das eigene Smartphone. Dabei kann man sowohl festlegen, vor welchen Gefahrensituationen man von NINA gewarnt werden möchte, als auch, zu welchen Standorten man Informationen erhalten will. Aber mobile Angebote reichen allein nicht aus, um die Bürger zu erreichen, meint Ursula Fuchs. Die App wird von den Behörden der Gefahrenabwehr nicht als einziger Kanal betrachtet, um die Menschen zu warnen, sondern als einer von vielen – neben den klassischen Informationskanälen wie Radio- und Fernsehmeldungen oder herkömmlichen Sireneneinsätzen.

MW (28.10.2016)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

26.03.2019

Autofahrende müssen derzeit besonders aufpassen Im Frühjahr...[mehr erfahren]

26.03.2019

GdP-Chef hält engeren Austausch für wichtig[mehr erfahren]

26.03.2019

Neue BZgA-Infokarte unterstützt Ersthelfer Bei einem...[mehr erfahren]

13.03.2019

GdP begrüßt Mord-Urteil gegen Raser[mehr erfahren]

13.03.2019

Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland[mehr erfahren]

13.03.2019

Sprachassistenten kontrolliert einsetzen[mehr erfahren]

20.02.2019

GdP-Chef weist im Fernsehinterview auf Unterschiede hin[mehr erfahren]

20.02.2019

Auch die Polizei bietet Einblick in ihre Arbeit[mehr erfahren]

20.02.2019

Kurzfilmwettbewerb zum Thema „Verkehrsunfall“[mehr erfahren]

13.02.2019

Polizeiliche Aktion gegen Hass im Netz[mehr erfahren]

13.02.2019

Unterwegs bei Eis und Schnee[mehr erfahren]

13.02.2019

Zahlreiche Angebote und Informationen[mehr erfahren]

22.01.2019

GdP bewertet Zunahme als Sicherheitsrisiko[mehr erfahren]

22.01.2019

DVR veröffentlicht neue Präventionsvideos[mehr erfahren]

22.01.2019

Vorsicht bei E-Mails von „Polizei“[mehr erfahren]

08.01.2019

GdP-Chef Malchow zieht Resümee für 2018[mehr erfahren]