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22.07.2019

Wachsendes Risiko Cybergrooming

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Bund bekämpft sexuelle Belästigung im Netz

In Sozialen Medien, in Chatrooms oder bei Online-Spielen passiert es immer häufiger, dass Minderjährige gezielt sexuell belästigt werden. Dieses Phänomen, das unter dem Namen „Cybergrooming“ bekannt ist, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Jedoch gilt der Straftatbestand bisher nur, wenn die Täter tatsächlich mit Kindern chatten. Werden die Profile von Eltern oder verdeckten Ermittlern genutzt, etwa um die Täter zu überführen, war die Kommunikation bislang nicht strafbar. Die Bundesregierung hat deshalb nun eine Änderung des Strafgesetzbuchs beschlossen: In Zukunft ist auch strafbar, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren, auch wenn es tatsächlich Erwachsene sind. Die neue Regelung sorgt nicht nur dafür, dass Kinder und Jugendliche in der digitalen Lebenswelt besser geschützt werden. Sie soll künftig auch die Strafverfolgung der Polizei in besonderem Maße erleichtern.

Mehr Informationen zum Thema Cybergrooming sowie zu weiteren Gefahren, denen Minderjährige im Internet ausgesetzt sind, finden Sie auch in der Rubrik „Internet/Mobil“ auf PolizeiDeinPartner sowie auf der Webseite gutes-aufwachsen-mit-medien.de.

Quelle: Die Bundesregierung

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