Archiv
Wachsendes Risiko Cybergrooming
Bund bekämpft sexuelle Belästigung im Netz
In Sozialen Medien, in Chatrooms oder bei Online-Spielen passiert es immer häufiger, dass Minderjährige gezielt sexuell belästigt werden. Dieses Phänomen, das unter dem Namen „Cybergrooming“ bekannt ist, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Jedoch gilt der Straftatbestand bisher nur, wenn die Täter tatsächlich mit Kindern chatten. Werden die Profile von Eltern oder verdeckten Ermittlern genutzt, etwa um die Täter zu überführen, war die Kommunikation bislang nicht strafbar. Die Bundesregierung hat deshalb nun eine Änderung des Strafgesetzbuchs beschlossen: In Zukunft ist auch strafbar, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren, auch wenn es tatsächlich Erwachsene sind. Die neue Regelung sorgt nicht nur dafür, dass Kinder und Jugendliche in der digitalen Lebenswelt besser geschützt werden. Sie soll künftig auch die Strafverfolgung der Polizei in besonderem Maße erleichtern.
Mehr Informationen zum Thema Cybergrooming sowie zu weiteren Gefahren, denen Minderjährige im Internet ausgesetzt sind, finden Sie auch in der Rubrik „Internet/Mobil“ auf PolizeiDeinPartner sowie auf der Webseite gutes-aufwachsen-mit-medien.de.
Quelle: Die Bundesregierung
Weitere archivierte Kurznachrichten
Nur wenige Verstöße bei Online-Angeboten in Deutschland[mehr erfahren]
GdP-Chef weist im Fernsehinterview auf Unterschiede hin[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
„Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!“
Besonders für Unternehmen und Geschäfte kommt es auf eine gute...[mehr erfahren]
Betrug durch „Skimming“ und „Cash-Trapping“
Betrüger lassen sich immer neue Methoden einfallen, um Menschen um...[mehr erfahren]
Studie zeigt Nutzungsverhalten und Gefahren auf
Wie viele Jugendliche rauchen heute noch? Wie hoch ist ihr...[mehr erfahren]