Archiv

< „Runter vom Gas“-Kampagne
02.06.2017

Einmal Gefängnis und zurück

Der „Warnschussarrest“ für jugendliche Straftäter

Der Kurzarrest soll straffällige Jugendliche wachrütteln

© Paolese, fotolia

 

Kein Handy, kein Kumpels, keine Freiheiten: Seit 2012 kann in Deutschland zusätzlich zur Bewährung eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen gegen straffällige Jugendliche verhängt werden. Zuvor mussten sich die Gerichte für eine der beiden Sanktionsmöglichkeiten entscheiden. Durch die Lockerung der Rechtslage verspricht man sich einen Rückgang der Jugendkriminalität. Denn wer rechtzeitig merkt, dass der Gefängnisaufenthalt kein „all-inclusive“ Aufenthalt ist, begeht keine Straftat mehr – so die Theorie. Doch kann der Kurzarrest seine abschreckende Funktion überhaupt erfüllen oder animiert der Kontakt zu anderen Insassen sogar dazu, weitere Straftaten zu begehen? Diesen und anderen Fragen widmete sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter der Leitung von Prof. Thomas Bliesener im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Rückfallquote bleibt stabil

Von vielen jugendlichen Straftätern wird die Bewährungsstrafe als ein Freispruch zweiter Klasse empfunden, denn die Konsequenzen sind vergleichsweise gering. Das soll der „Warnschussarrest“ ändern. Ob das Prinzip „Knast auf Probe“ für sinnvoll gehalten wird, liegt im Ermessen des Richters. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Während der zweijährigen Projektphase werteten Bliesener und sein Team unter anderem zahlreiche Strafakten aus und befragten Jugendliche, die zu einer Bewährungsstrafe mit oder ohne zusätzlichen Arrest verurteilt wurden. „Wir haben daraufhin eine Rückfallanalyse durchgeführt. Hierfür wurde immer ein Jugendlicher, der den Warnschussarrest absitzen musste mit einem Jugendlichen verglichen wurde, der nur eine Bewährungsstrafe bekommen hat“, führt der Diplom-Psychologe aus. Bei der Auswahl der Paare wurde darauf geachtet, dass sich die Ausgangsbedingungen ähneln. „Beide mussten in etwa dieselbe Straftat begangen haben. Auch Alter, Geschlecht und Herkunft sollten vergleichbar sein“, so der Experte weiter. Das Ergebnis der Studie ist jedoch zunächst ernüchternd: Jugendliche werden offensichtlich im Anschluss an den Kurzarrest nicht seltener rückfällig und begehen auch weiter Straftaten. Bliesener räumt jedoch ein, dass der Untersuchungszeitraum relativ kurz war. Mögliche positive Langzeiteffekte konnten dadurch nicht untersucht werden.

Seite: 12weiter >>

Weitere archivierte Kurznachrichten

21.08.2019

ACE appeliert, Elterntaxis stehen zu lassen[mehr erfahren]

07.08.2019

Insekten könnten künftig Polizeikräfte unterstützen Bienen...[mehr erfahren]

07.08.2019

Neue „Wegweiser“-Beratungsstelle eröffnet[mehr erfahren]

07.08.2019

Wirkung von Bier und Co. nicht unterschätzen An heißen...[mehr erfahren]

22.07.2019

Neue Ratgeberplattform „HateAid“ unterstützt Opfer[mehr erfahren]

22.07.2019

Wieder mehr Verletzte und Tote bei Straßenverkehrsunfällen[mehr erfahren]

22.07.2019

Bund bekämpft sexuelle Belästigung im Netz[mehr erfahren]

09.07.2019

Wichtige Tipps für mehr Sicherheit[mehr erfahren]

09.07.2019

Vorsicht vor betrügerischen Online-Shops[mehr erfahren]

09.07.2019

Flyer informiert Jugendliche über Online-Spiel[mehr erfahren]

26.06.2019

Nutzung des Beratungsangebots nimmt zu[mehr erfahren]

26.06.2019

Achtung bei Mails von „Polizei Brandenburg“ Das...[mehr erfahren]

26.06.2019

Vor der Autofahrt die Reifen überprüfen[mehr erfahren]

11.06.2019

Zahlen für 2018 in Berlin vorgestellt[mehr erfahren]

11.06.2019

„Dein Albtraum“ verschickt Erpressermails[mehr erfahren]

11.06.2019

Leitfaden hilft, Schulwegplan zu erstellen[mehr erfahren]