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10.01.2017

Warnung vor „Schnüffelstaat“

Oliver Malchow, © GdP-Bundesvorstand

GdP-Chef sieht Stärkung der Überwachung durch Bundesbehörden skeptisch

In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur (DLR) äußerte sich Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), zu den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“. Angesichts der angespannten Terrorlage warnte Malchow davor, dass sich Deutschland nicht zu einem „Schnüffelstaat“ entwickeln dürfe, der die Bürgerinnen und Bürger ständig überwacht. So müsse die Frage diskutiert werden, wie intensiv die Verhaltensweisen der in Deutschland lebenden Menschen von staatlicher Seite beobachtet werden können. Nach seiner Ansicht habe der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gezeigt, dass Recht und Gesetz es nicht ermöglichen, einen so genannten Gefährder ohne ausreichende Verdachtsmomente rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Das rechtfertige keine Gesetzesverschärfungen, so Malchow. Eine wie von de Maizière angeregte Stärkung der Bundesbehörden lehnt der Bundesvorsitzende der GdP ab. Seiner Auffassung nach habe sich die hiesige föderale Struktur bewährt. So ließen sich, wie die Erfahrung zeigt, auch in zentralgeführten Staaten wie Frankreich Terroranschläge nicht vermeiden. Auch die Etablierung neuer Gesetze hält er nicht für zielführend. „Wir haben in Deutschland eher ein Vollzugs- als ein Gesetzes- oder Strukturdefizit“, so Malchow. Viel zu oft stoße die Polizei bei ihrer Ermittlungsarbeit und bei Fahndungsmaßnahmen an die Grenzen der Durchführbarkeit. Grund dafür sei der Personalmangel. Malchow räumte jedoch ein, dass es in Hinsicht auf Kommunikations- und Abstimmungsprozesse in Behörden sichtbare Missstände gebe. Dies beweise das Beispiel des Berliner Attentäters, der sich mehrere Monate mit verschiedenen Identitäten in Deutschland aufgehalten hatte. Dringenden Handlungsbedarf sieht die GdP auch beim Thema Abschiebung. So solle nach Meinung Malchows bei Menschen, deren Asylantrag negativ beschieden wurde, eine Abschiebung möglichst zeitnah vollzogen werden.
Quelle: GdP

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