Archiv
Ein anzügliches Plakat kann ausreichen
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Vor allem Frauen werden Opfer von Belästigung im Job
© Dan Race, fotolia
„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt. Doch auch Männer sind von sexueller Belästigung im Job betroffen, auch wenn dies weitaus seltener vorkommt. Anita Eckhardt, Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), erklärt, wo sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt und wie sich Betroffene dagegen wehren können.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter
Die Polizeikommissariate „Kriminalprävention und Opferschutz“ beschäftigen sich präventiv mit Formen sexueller Gewalt, etwa in Form von Selbstbehauptungskursen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, § 3 Abs. 4) definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Sie äußert sich nicht nur in Worten: Auch ein anzügliches Plakat im Büro kann als Form der Belästigung gelten, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt“, klärt Anita Eckhardt auf. Darüber hinaus findet Belästigung oft auf verbaler Ebene statt, zum Beispiel durch Kommentare zum Aussehen der Person oder durch Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. „Aber es kommt natürlich auch zu körperlichen Formen wie ungewollten sexuell bestimmten Berührungen oder zu strafrechtlich relevanten Taten wie beispielweise zu einer Nötigung oder Vergewaltigung“, so die Expertin. Die Folgen für die Opfer können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen oder körperlichen Symptomen wie Bauchschmerzen oder Übelkeit. Aus Arbeitgebersicht besteht zudem das Problem, dass die betroffenen Personen nicht mehr so leistungsstark wie zuvor sind. Häufig kommt es zu einer Vermeidungshaltung bei der Arbeit und einem höheren Krankenstand. „Es kann sogar so weit gehen, dass eine Frau ihren Job kündigt oder sich versetzen lässt, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte“, führt Eckhardt weiter aus.
.
Weitere archivierte Kurznachrichten
Änderungen im Bußgeldkatalog ab November[mehr erfahren]
Verbraucherreport 2021 erschienen[mehr erfahren]
Zahlreiche Aktionen sollen Verbraucher sensibilisieren[mehr erfahren]
GdP fordert Maßnahmen für ein „Zukunftsprogramm Innere Sicherheit“[mehr erfahren]
Verbraucherschutz mahnt knapp 100 Firmen ab[mehr erfahren]
Erstes Fortbildungsangebot des neuen Cyber-Sicherheitsnetzwerks[mehr erfahren]
Autos besser vor Hackerangriffen schützen[mehr erfahren]
Zehn Jahre Portal „Lebensmittelklarheit.de“[mehr erfahren]
Neues Smart-eID-Gesetz ist in Kraft getreten[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Vorsicht vor Verbrennungen!
Er sieht Bernstein täuschend ähnlich, ist aber hochgiftig und leicht...[mehr erfahren]
Wie man das Auto ordnungsgemäß abstellt
Viele Autos, wenig Platz: Vor allem in deutschen Großstädten sind...[mehr erfahren]
Mit dem Klemmbrett durch die Fußgängerzone
Vor allem in den Sommermonaten, wenn sich viele Menschen in der...[mehr erfahren]