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< Weltfrauentag am 8. März 2015
10.03.2015

Was tun bei unberechtigten Kontoabbuchungen?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser


Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf nicht genehmigte Abbuchungen 

© M. Schuppich, fotolia

 

Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und Abbuchungen schnell den Überblick verlieren: Stimmen die abgebuchten Summen? Sind alle Zahlungen auch autorisiert? Oder hat jemand unberechtigterweise Geld vom Konto abgebucht? Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gibt Tipps, was man bei ungenehmigten Kontoabbuchungen tun sollte und wie man sich vor Missbrauch schützen kann.

Woher die Internetkriminellen seinen Namen und seine Bankverbindung hatten, hat Sören Schulz im Nachhinein nie herausgefunden. Doch dass sie über Monate hinweg mit diesen gestohlenen Daten immer wieder Mobilfunkverträge auf seinen Namen abschließen konnten, hat ihn ziemlich erschreckt. Seine Mobilfunkfirma schickte ihm stets Rechnungen für diese Leistungen und versuchte, die Beträge abzubuchen. Er ließ das Geld zurückbuchen, nahm die Einzugsermächtigung zurück und brachte die Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige. Am Ende wechselte er entnervt seine Kontoverbindung. Doch noch lange nach dem ersten Vorfall fand er immer wieder unautorisierte Rechnungen seines Mobilfunkanbieters im Briefkasten und es gab vergebliche Abbuchungsversuche von seinem alten, schon längst nicht mehr existierenden Konto.

Fristen müssen eingehalten werden

Sören Schulz hat Glück im Unglück gehabt: Er hat sofort reagiert und deshalb ist ihm kein finanzieller Schaden entstanden. Doch wie lange man bei seiner Bank Widerspruch gegen eine Abbuchung einlegen kann, hängt von der jeweiligen Art der Abbuchung ab. Handelt es sich um eine unautorisierte Abbuchung – hat also jemand einen Betrag vom Konto abgebucht, ohne dass die Erlaubnis des Kontoinhabers dazu vorliegt – kann man innerhalb von 13 Monaten nach dem Abbuchungstag bei der Bank widersprechen. „Wichtig ist trotzdem, dass man die Bank sofort in Kenntnis setzt, sobald man die Abbuchung bemerkt“, betont Niels Nauhauser. Auch sollte man vorher noch einmal genau überlegen, ob es sich tatsächlich um einen nicht genehmigten Vorgang handelt. „Manchmal hat man zum Beispiel in einem Internet-Shop etwas gekauft und bringt die abbuchende Firma, die auf dem Kontoauszug genannt ist, nicht sofort mit dem Online-Shop in Verbindung. Das sollte man überprüfen, sonst kann es im Nachhinein zu unnötigen Kosten wie etwa Mahngebühren kommen.“ Die andere Variante: Über eine vorher erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftverfahren bucht ein Dienstleister wie etwa die Stadtwerke, ein Mobilfunkanbieter oder das Fitnessstudio Geld vom Konto ab – aber eine zu hohe Summe. „Bei diesen sogenannten autorisierten Abbuchungen hat der Kunde nur acht Wochen Zeit, um bei seiner Bank Widerspruch einzulegen und die betreffende Summe zurückbuchen zu lassen“, betont Nauhauser. Parallel sollte man jedoch unbedingt mit dem Abbuchenden klären, warum eine höhere Summe abgebucht wurde, denn eine Rückbuchung schützt nicht vor legitimen Forderungen.

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