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29.12.2011

Was tun, wenn etwas passiert ist?

Richtiges Verhalten nach dem Verkehrsunfall

Hilfe nach Unfall

© Stefan Körber, fotolia

 

Wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte man Ruhe bewahren, den Rettungsdienst alamieren und Erste Hilfe leisten. Doch was heißt das genau?

Tipps für das richtige Verhalten am Unfallort

  1. Die Ruhe bewahren!
  2. Die Situation erfassen:
    1. Wurde jemand verletzt?
    2. Ist Öl oder Benzin ausgelaufen?
    3. Wo genau befindet sich die Unfallstelle?
    4. Sind weitere Helfer in der Nähe?
  3. Wenn es Verletzte gab: Der Rettungsdienst ist unter der Telefonnummer 112 erreichbar. Er benötigt Basisinformationen zur akuten Unfallsituation.
  4. Wer sich an einer Unfallstelle bewegt, sollte eine Warnweste anlegen. Die Unfallstelle muss mit einem Warndreieck gesichert werden.
  5. Wenn keine akuten Hilfsmaßnahmen nötig sind und die Polizei (Telefonnummer 110) den Unfall aufnehmen soll, warten die beteiligten Personen in sicherem Abstand, z. B. hinter der Leitplanke, bis die Polizei eintrifft. Es besteht immer die Gefahr von Nachfolgeunfällen durch unaufmerksame Verkehrsteilnehmer.
  6. Jeder sollte Erste Hilfe leisten, so gut er kann. Dafür gibt es eine moralische Verpflichtung: Denn es sterben erheblich mehr Menschen durch unterlassene Hilfeleistung als durch falsche Erste Hilfe. Es gibt aber auch gesetzliche Regelungen: Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
  7. Die Unfallbeteiligten sollten Beweise sichern: Dafür kann man sich an den „fünf W“s" orientieren: Was? Wann? Wo? Wer? Wie?
  • Es ist von Vorteil, gleich an Ort und Stelle mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht mit Skizze auszufüllen. Formulare dafür haben Versicherungen und Automobilclubs. In der Skizze sollten die Fahrzeuge, die Begrenzungen und Einmündungen der Straßen sowie die relevanten Verkehrszeichen zu erkennen sein.
  • Auch Fotos von der Unfallstelle können später wichtig werden.
  • Am besten notiert man sich die Namen und vollständige Anschrift der anderen Unfallbeteiligten sowie der Zeugen und die Fahrzeugmarke, den Typ und das Kennzeichen der anderen in den Unfall verwickelten Fahrzeuge.
  • Wenn es keine Verletzten gab:
    • Die Frage der Kostenübernahme wird am besten im Gespräch mit dem anderen Unfallbeteiligten geklärt. Die Polizei muss nicht generell gerufen werden; sie ist auch nicht verpflichtet, jeden so genannten Bagatellschaden (mit Instandsetzungskosten von weniger als 700 €) aufzunehmen. Fast jeder zweite Verkehrsunfall wird heute allein unter den Beteiligten geregelt. 
    • Die Straße darf nicht länger als notwendig blockiert werden.
  • Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Eine eigene Beweissicherung ist in jedem Fall sinnvoll.  
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