Archiv

< Rekordmenge sichergestellt
02.03.2021

Welchen Gütesiegeln kann ich trauen?

internet privacy standards (ips) ist ein Gütesiegel, das den Kunden den Datenschutz beim Bestellprozess garantiert

© datenschutz cert GmbH

Vorsicht vor Trittbrettfahrern!

Zahlreiche unseriöse Händler statten ihre Online-Shops illegal mit einem bekannten Gütesiegel aus, um sich das Vertrauen von Kunden zu erschleichen. Teilweise erfinden, Händler auch eigene Siegel, die sehr glaubwürdig und professionell aussehen können. Ob das jeweilige Zertifikat rechtmäßig verwendet wird, kann man ganz leicht durch einen Mausklick auf das jeweilige Siegelemblem überprüfen: Es handelt sich nur dann um ein echtes Siegel, wenn man nach dem Anklicken auf die Webseite des Gütesiegel-Anbieters weitergeleitet wird, wo auch das gültige Prüfzertifikat angezeigt wird. Dieses Zertifikat muss ausdrücklich auf den Shop Bezug nehmen, von dem aus verlinkt wurde. Führt der Link jedoch auf eine beliebige andere Webseite oder kann das Siegel gar nicht erst angeklickt werden, handelt es sich ziemlich wahrscheinlich um eine Fälschung. Umgekehrt ist ein Online-Shop, der über kein Gütesiegel verfügt, nicht automatisch unseriös oder unsicher. Der Grund: Firmen müssen die Überprüfung ihres Online-Shops aktiv beantragen und dafür teilweise hohe Gebühren zahlen. Gerade kleinere Shop-Betreiber können sich das häufig nicht leisten.

Immer ins Impressum schauen

Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, kann man die Seriosität von Online-Händlern zusätzlich im Impressum prüfen. Dort sollten im Idealfall der Name des Unternehmens, die Anschrift mit Straße, Hausnummer und Ort sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner (oder der gesetzliche Vertreter) für den Fall von Abwicklungsproblemen schnell aufzufinden sein. Schwarze Schafe geben solche Daten meist nicht an, nennen eine Briefkasten-Adresse im Ausland oder eine gar nicht existierende Anschrift. Ob eine Adresse und ein Unternehmen wirklich existieren, lässt sich schnell mit einem Kartendienst wie Google Maps herausfinden. Die bloße Angabe eines Postfachs sollte Kunden bereits misstrauisch werden lassen. Auch eindeutige und verständliche Angaben zu Preisen, Versandkosten, dem Bestellablauf und den Zahlungsmöglichkeiten sind unverzichtbar. Werden wichtige Kosten hingegen in kleingedruckten Texten mit Sternchen, unklar formulierten Texten oder erst im letzten Schritt des Bestellablaufs genannt, liegt die Vermutung nahe, dass der Händler betrügerische Absichten haben könnte.

KF (Stand: 26.02.2021)

Seite: << zurück12

Weitere archivierte Kurznachrichten

04.10.2022

Erste Bilanz zur Notruf-App[mehr erfahren]

04.10.2022

Neuer Bitkom-Leitfaden erschienen[mehr erfahren]

04.10.2022

DKSB startet Aufklärungskampagne[mehr erfahren]

19.09.2022

Betrüger ergaunert mehrere Tausend Euro[mehr erfahren]

19.09.2022

DVR-Kampagne sensibilisiert Pkw- und Motorradfahrende[mehr erfahren]

19.09.2022

Zahl der Straftaten deutlich gestiegen[mehr erfahren]

05.09.2022

Bitcom-Umfrage zu IT-Angriffen auf deutsche Unternehmen[mehr erfahren]

05.09.2022

Kostenloses Tool überprüft Online-Händler[mehr erfahren]

05.09.2022

Jugendaktion des DVR hat begonnen[mehr erfahren]

16.08.2022

Kostenloses Tool überprüft Online-Händler[mehr erfahren]

16.08.2022

BKA-Imagefilm gibt Einblicke[mehr erfahren]

04.08.2022

Weisser Ring und BKA vergeben Wissenschaftspreis[mehr erfahren]

04.08.2022

DB und Bundespolizei erproben neue Technik[mehr erfahren]

04.08.2022

Einladung zum Online-Bürgerdialog [mehr erfahren]

21.07.2022

Neues Phänomen „Needle Spiking“ in Clubs[mehr erfahren]