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06.12.2017

Winterreifen im Ausland

© dankos, fotolia

Vor der Reise über Vorschriften informieren

Die Weihnachtszeit ist für viele Menschen auch Reisezeit: ein Weihnachtsmarktbesuch in Holland, ein Ski-Trip nach Bulgarien oder das Weihnachts-Shopping in Frankreich. Wer mit dem Auto fährt, sollte jedoch vor Fahrtbeginn prüfen, welche Winterreifen-Bestimmungen es in den jeweiligen Ländern gibt. Denn das hängt vom Wetter, der Jahreszeit und der Straßenbeschilderung ab. In den Niederlanden ist man beispielsweise nicht verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. In Frankreich besteht keine generelle Pflicht, allerdings können Schneeketten durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein. In Bulgarien ist eine wintertaugliche Bereifung vom 15. November bis zum 1. März erforderlich. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahres- oder Sommerreifen sein.
In Deutschland ist seit Juni 2017 folgende Regel neu: M+S-Reifen (Matsch+Schnee), die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind noch bis zum 30. September 2024 erlaubt. Dann dürfen Autofahrer nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen einsetzen. Diese Vorschriften gelten auch für Ganzjahresreifen.
Eine interaktive Übersichtskarte über die Regelungen im europäischen Ausland gibt es auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland


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