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06.11.2018

Wo gilt „von O bis O“?

© Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Winterreifenregelungen im europäischen Ausland

In Deutschland müssen Autofahrerinnen und Autofahrer die Reifen ihres Fahrzeugs an die Wetterbedingungen anpassen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte sind Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern Pflicht. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch die altbekannte Daumenregel „von O bis O“: Zwischen Oktober und Ostern sollten Winterreifen aufgezogen sein. Dadurch ist man auch auf kurzfristige Kältestürze und Wetterumschwünge eingestellt.
Doch wie lauten die Regeln, wenn man mit dem Auto über die Grenze in ein anderes europäisches Land fährt? Das Europäische Verbraucherzentrum stellt dafür eine interaktive Karte zur Verfügung, über welche sich Reisende zu den Regelungen informieren können. Sind Länder hierauf beispielsweise grün eingefärbt, gibt es keine Pflicht, sondern nur Empfehlungen. Das ist unter anderem in Portugal oder Belgien der Fall. Die Farben Rot, Blau und Gelb bedeuten hingegen, dass unter bestimmten Umständen eine Winterreifen-Pflicht besteht, beispielsweise je nach Jahreszeit, Beschilderung oder Wetterlage.

Was Autofahrende grundsätzlich beachten müssen: Seit 2018 sind nur noch Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Berg und Schneeflocke) gekennzeichnet sind, als Winterreifen zulässig. M+S-Reifen, die bis Ende 2017 produziert wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 als Winterbereifung verwendet werden.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)


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