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Sicherheit bei Online-Bezahldiensten

Prepaid-Online-Zahlungsmittel wie paysafecard oder Ukash werden als alternative Bezahlsysteme im Internet immer beliebter. Der Vorteil: Man kann auch kleine Beträge bei Online-Käufen bequem bezahlen, ohne dabei private Daten wie Name oder Kontoverbindung angeben zu müssen.

Vorgehen im Betrugsfall

ZUM SICHEREN UMGANG MIT ONLINE-BEZAHLDIENSTEN:
Um diese Dienste sicher nutzen zu können, ist es dringend notwendig, sich an die Sicherheitsanforderungen und -anweisungen des jeweiligen Anbieters zu halten, z.B.: Die PIN nur bei offiziellen Verkaufsshops einkaufen; niemals die PIN per Mail oder am Telefon herausgeben; bei Internetkäufen die PIN nur in autorisierten Online-Shops einsetzen; im Betrugsfall schnell den Anbieter kontaktieren.Mehr Infos zur Sicherheit bei der Nutzung von Online-Bezahlsystemen gibt es in der Regel beim jeweiligen Anbieter.

Wurde eine PIN an Betrüger herausgegeben, kommt es vor allem auf eines an: Schnelligkeit. Denn es besteht die Möglichkeit, den Code beim Anbieter sperren zu lassen, noch bevor die Betrüger ihn einlösen können. „Wenn die betroffene Person selbst noch keinen Kontakt zum Anbieter des Bezahldienstes aufgenommen hat, sollte dies spätestens der Beamte tun, der die Anzeige aufnimmt“, betont Bernd Fox. „Der erste Ansatz muss sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten und zu versuchen, ob noch etwas zu retten ist. Kennt man sich mit der Bearbeitung solcher Fälle nicht gut aus, sollte man unbedingt einen erfahrenen Kollegen hinzuziehen“, so der Experte. Im Weiteren muss geklärt werden, wie der Betrug vonstatten ging. Handelt es sich um einen Erpressungsversuch, bei dem der Rechner infiziert wurde? Oder wurde man per Post mit einem Gewinnversprechen angeschrieben? „Für Erpressungsopfer haben wir ein Merkblatt vorbereitet, das wir den Betroffenen schicken können. Darin werden wichtige Angaben zur Straftat erläutert und aufgezeigt, was der Betroffene jetzt tun sollte, etwa, wie der „gesperrte“ PC ggf. wieder lauffähig gemacht werden kann. Der Betroffene sollte vor der Rücksprache mit der Polizei keine Veränderungen am PC vornehmen und der Polizei mitteilen, womit die Täter drohen, welches Bezahlsystem genutzt werden soll und ob zusätzlich eine alternative E-Mail-Adresse als Kontakt angegeben ist. Es ist außerdem hilfreich, wenn der Betroffene den Bildschirm mit der konkreten Forderung fotografiert und uns das Foto für weitere Ermittlungen zur Verfügung stellt“, so Fox. Wichtig dabei: Die Beamten sollten immer darauf hinweisen, dass kinderpornografisches Material, das bei solchen Erpressungsversuchen gelegentlich mit abgebildet wird, beim Fotografieren abgedeckt werden muss, da man sich sonst aufgrund des Abspeicherns oder Ausdruckens von Kinderpornografie strafbar machen kann

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Interessant ist auch die Frage, wie der Virus auf den Rechner gekommen ist: Wurde eine bestimmte Webseite besucht? Oder hat man einen infizierten E-Mail-Anhang geöffnet? „Je mehr Informationen man über den Hergang sammelt, desto besser. Das ist sehr hilfreich für die Fragestellung, ob es sich um einen bekannten oder einen neuen Trojaner handelt. Nicht zuletzt sollten die Kollegen die Betroffenen aber auch noch einmal über grundlegende IT-Sicherheit aufklären bzw. Hinweise zur sicheren Nutzung von Online-Bezahlsystemen geben“, betont Bernd Fox.

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