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Verkehrspolitisches Programm der Gewerkschaft der Polizei

Das konsolidierte Verkehrspolitische Programm der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat einen Vorlauf, der bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück reicht. Insgesamt gab es damals drei Programmteile.

Positionspapier der GdP

© Jürgen Fälchle, Adobe Stock

 

 

Das konsolidierte Verkehrspolitische Programm der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat einen Vorlauf, der bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück reicht. Insgesamt gab es damals drei Programmteile. Das älteste davon enthielt grundlegende Positionen der GdP zu verschiedenen verkehrspolitischen Themen. Schon damals wurden absichtlich gewisse Themenbereiche ausgegliedert. So auch die Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter. Diese flossen dann zu einem späteren Zeitpunkt in ein eigenes Teil-Verkehrsprogramm ein. Ebenso wie das anschlie ßend entstandene Papier zur Geschwindigkeitsregelung auf kommunalen Straßen. Es fehlten aber immer noch wichtige Aspekte, wie z.B. die Personengruppen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Zur Geschwindigkeit auf Autobahnen war eben so wenig etwas enthalten, wie zu der, außerhalb geschlossener Ortschaften. Aber gerade die war und ist besonders unfallträchtig. Eines der größten Betätigungsgebiete verkehrspolizeilichen Handelns, die Kontrolle des Güterverkehrs fehlte gleichermaßen. So wuchs der Gedanke, das oder besser gesagt, die verkehrspolitischen Teil-Programme der GdP nicht nur zu überarbeiten, sprich dem neusten Rechtsstand anzupassen, sondern dabei auch den "großen Wurf" zu wagen, nämlich die bis dato fehlenden Teile nachzurüsten. Dieser Arbeit unterzog sich denn auch eine Arbeitsgruppe, die in mehreren Sitzungen und schriftlichen Rundumläufen nach über einem Jahr harter Arbeit das "neue" Verkehrspolitische Programm der GdP vorlegte. Es erschien im April 2015 und enthält die wesentlichen Forderungen der GdP zu wichtigen verkehrspolitischen Themen, wie z.B. den Lenk- und Ruhezeiten für gewerbliche Kraftfahrzeugführer, der Anordnungskompetenz zur Entnahme von Blutproben, falls der Fahrer zu tief ins Glas geschaut hat und nicht zuletzt zur Atemalkoholanalyse, Drogenscreening usw. Aber getreu dem Motto "the games must go on" arbeiten wir derzeit schon wieder an einer Erweiterung des Programms mit Empfehlungen zum automatisierten Fahren, die in vier Arbeitsgruppen unseres diesjährigen Verkehrspolitischen Forums erarbeitet und beschlossen wurden. Ich wünsche den Leserinnen und Lesern dieses Programms viel Spass und vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle vertiefende Einblicke in Rechtsgebiete, die nicht alltäglich sind.