Cybercrime – intensiv


Betrug bei Fahrerlaubnisprüfungen

 

Bei dieser Form der Täuschung wurden in verschiedenen Fällen schon organisierte Strukturen nachgewiesen. Am Landgericht Hannover wurde 2021 beispielsweise der Fall von zwei jungen Männern verhandelt, die gegen Bezahlung in mehr als 70 Fällen Stellvertreter für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vermittelt hatten. Die Täter kassierten zwischen 800 und 2.000 Euro für die Vermittlung eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin. Laut Staatsanwaltschaft waren die beiden Männer im gesamten Bundesgebiet tätig. Allerdings seien einige Täuschungen schon bei der Anmeldung aufgefallen und nicht alle Vertreter hätten die Prüfungen bestanden.

Tricksen ist nicht illegal

Die Bundesregierung hat jetzt reagiert: Im Februar wurde die Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verabschiedet. Wenn man bislang aufgrund einer Täuschungshandlung die theoretische Fahrerlaubnisprüfung nicht bestanden hatte, brauchte man nur sechs Wochen warten, bis man eine neue Chance bekam. Diese Frist wurde nun auf neun Monate verlängert. Allerdings kann in Einzelfällen von dieser Einschränkung abgesehen werden. Das mag zwar für den ein oder anderen Führerschein-Anwärter eine belastende Geduldsprobe sein, doch eine wirkliche Strafe ist es nicht. Polizei und Staatsanwaltschaften haben jedoch ein Problem: Täuschungen bei Führerscheinprüfungen sind nicht illegal. Sie sind weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn der Betrugsversuch mit Hightech-Equipment oder durch angeheuerte Stellvertreter durchgeführt wird, handelt es sich im juristischen Sinne nicht um einen klassischen Betrugsfall, da niemandem ein Vermögensnachteil entsteht. Das wäre aber die Voraussetzung für die Verfolgung als Straftat. Die Polizei ist damit bei Täuschungen in Führerscheinprüfungen außen vor. Jürgen Bruder, Sprecher beim TÜV Hessen, kritisiert diese Situation gegenüber dem Online-Magazin „Echo“: Wenn Fahranfänger den Führerschein erhalten, ohne über das notwendige Grundlagenwissen zu verfügen, würden sie andere Personen im Straßenverkehr gefährden. Bislang plant das Bundesjustizministerium jedoch keine gesetzlichen Vorgaben, um Täuschungsmanöver bei Fahrerlaubnisprüfungen unter Strafe zu stellen.

(TE, 29.04.2022)

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