Cybercrime – intensiv
Cell Broadcast im Katastrophenfall
Voraussetzungen
Beim bundesweiten Warntag haben einige Handynutzer keine Mitteilung erhalten. Damit die Geräte die Nachricht anzeigen, müssen sie grundsätzlich
- eingeschaltet sein und dürfen sich nicht im „Flugmodus“ befinden,
- ein Betriebssystem haben, das die Nachricht verarbeiten und darstellen kann und
- aktuelle Updates installiert haben.
Dennoch können nicht alle Handys Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Vor allem manche älteren Geräte verfügen nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen. Auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) finden Sie eine Liste mit allen empfangsfähigen Geräten.
![](http://www.polizei-dein-partner.de/fileadmin/img/thumbs/2023_0012_02.jpg)
Erhält die Leitstelle eine Warninformation, versendet sie eine Cell-Broadcast-Warnung über MoWaS
© BKK
Daten fließen nur in eine Richtung
Cell Broadcast ist dem BBK zufolge datenschutzkonform und kann komplett anonym betrieben werden: Für die Aussendung der Nachrichten würden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet. „Beim Cell Broadcast fließen die Daten von einem auslösenden Funkmast aus nur in eine Einrichtung, nämlich auf das Endgerät. Es fließen keine Daten vom Endgerät ab. Der Sender sendet seine Texte, ohne den Empfänger zu kennen oder ihn erkennen zu können“, beschreibt Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, den technischen Vorgang.
Echte Warnungen erkennen
Da befürchtet wird, dass Kriminelle die neue Technik künftig für Betrugsversuche missbrauchen könnten, ist es wichtig, echte Warnmeldungen zu erkennen:
- Als Warnungen werden ausschließlich Textnachrichten mit maximal 500 Zeichen übertragen. Es sind keine klassischen SMS, sie haben deshalb auch keine Handynummern als Absender. Sie werden mit einem lauten speziellen Signalton auf dem Bildschirm des Smartphones angezeigt. Anders als bei einer klassischen SMS wird keine Möglichkeit zum Antworten angezeigt.
- Ausschließlich Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können Warnmeldungen auslösen. Der Absender (z. B. eine bestimmte Rettungsleitstelle) wird in der Meldung genannt.
- Echte Warnmeldungen enthalten einen Link zum offiziellen Warnportal des Bundes (www.warnung.bund.de). Dort soll es mehr Informationen zur Warnung geben.
- In einer echten Warnung wird man nicht dazu aufgefordert, eine Internetseite zu öffnen und von dort eine App zu installieren.
KF (Stand 24.02.2023)
Weitere Artikel zum Thema
Wenig Bewusstsein rund ums Urheberrecht
Viele Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, besitzen nicht viel....[mehr erfahren]
In der Mailberatung von [U25] erhalten junge Menschen Rat von Gleichaltrigen
Wer als junger Mensch in einer schweren Krise steckt, hat oft das...[mehr erfahren]
Eltern sollten Inhalte genau prüfen
Spiele-Apps für das Smartphone wie „Angry Birds“, „Candy Crush“ oder...[mehr erfahren]
Tipps und Links zum sicheren Online-Kauf von Medikamenten
Der Online-Kauf von Medikamenten wird auch in Deutschland immer...[mehr erfahren]
Falschmeldungen im Internet
„Papst unterstützt Donald Trump“, „Obama ist ein Muslim“, „Angela...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Internet / Mobil
Regeln zu Bild- und Videorechten
Immer öfter werden Polizisten bei der Ausübung ihres Berufes gefilmt...[mehr erfahren]
Sie können gegen Internetkriminelle vorgehen
Phishing, Online-Spionage & Co. – Internetkriminelle verfügen über...[mehr erfahren]
Vorsicht bei billigen Angeboten
Immer wieder fallen Käufer auf so genannte „Fake-Shops“ bei Amazon...[mehr erfahren]