Cybercrime – intensiv


Dashcams im Straßenverkehr

Baden-Württemberg und Saarland: Dashcams in Streifenwagen

Wie sinnvoll der Einsatz von Dashcams sein kann, haben auch die Polizeibehörden im Saarland und in Baden-Württemberg erkannt. Seit Juni 2022 sind 100 Dashcam-Systeme im Südwesten in Streifenwagen zu finden – das Saarland folgte mit ihrem Einsatz ein Jahr später. Mit den Dashcams kann die Polizei beispielsweise die Bildung und Einhaltung der Rettungsgasse bei Staus überwachen. Auch komplexe Verkehrsverstöße wie etwa die Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmender durch illegale Kraftfahrzeug-Rennen sowie Alkohol- oder Drogenfahrten können mit der Kamera besser dokumentiert werden. Gerade bei diesen Verkehrsdelikten stehen die Polizeibeamtinnen und -beamten bislang oft vor der Herausforderung, sie beweissicher aufnehmen zu können: „Mit der neuen Ausstattung haben wir die Möglichkeit, die Betroffenen durch das Zeigen der Videos direkt und vor Ort mit ihrem Fehlverhalten zu konfrontieren. Wir versprechen uns davon eine positive und nachhaltige Verhaltensänderung“, erklärte der baden-württembergische Landespolizeidirektor Martin Feigl bei der Übergabe der ersten Dashcams an die Polizei in seinem Bundesland.

Smartphone statt Dashcam

Der Smartphone-Hersteller Google plant eine neue Anwendung, mit der man Smartphones als Dashcams nutzen kann. Man kann die Funktion so einrichten, dass die Aufnahme automatisch beginnt, sobald man das Smartphone über Bluetooth mit dem eigenen Fahrzeug verbindet. Die Kamera läuft auch bei deaktiviertem Screen weiter. Um Speicherplatz zu schonen, sollen die Videos stark komprimiert und automatisch nach drei Tagen gelöscht werden, falls man sie nicht manuell abspeichert. Um sein Smartphone als Dashcam zu nutzen, muss man es mit einer sicheren Halterung hinter der Frontscheibe anbringen. Während der Aufzeichnung soll das Smartphone voll einsatzfähig bleiben, heißt es.

In einigen Ländern besser abschalten

Wer mit einer Dashcam im Auto in den Urlaub fährt, sollte sich zuvor über die Vorschriften zur Verwendung informieren. Denn im europäischen Ausland gibt es keine einheitliche Regelung. So rät der ADAC von einer Nutzung in Belgien, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und in Portugal ab. In Ländern wie Bosnien, Dänemark, Finnland und Frankreich ist der Gebrauch nach Angaben der jeweiligen Automobilclubs hingegen unproblematisch. Dennoch sollte man vor jedem Urlaub die Rechtslage prüfen, da sich die Situation in den einzelnen Ländern auch immer wieder ändern kann.

WL (30.06.2023)

 

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