Cybercrime – intensiv
Die Sucht nach Glück
Rechtslage und Kriminalitätsstatistik
Glücksspiel ist in Deutschland generell verboten. Das besagen die Paragraphen 284 bis 297 des Strafgesetzbuchs. Legal ist es dann, wenn es mit staatlicher Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) angeboten wird. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es im Jahr 2021 insgesamt 1.907 Fälle im Bereich des illegalen Glücksspiels. Davon waren 860 Delikte unerlaubte Veranstaltungen eines Glücksspiels, einer Lotterie oder Ausspielung. In 1.040 Fällen wurde den Angeklagten die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel zur Last gelegt.
Neuer Glücksspielstaatsvertrag
Am 1. Juli 2021 trat ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Er schafft eine einheitliche Gesetzeslage für ganz Deutschland. Bisher verbotene Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele sind nun unter restriktiven Voraussetzungen erlaubt. Ziel ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen. Gleichzeitig wird vermehrt gegen Spielsucht vorgegangen. Kriminalität, Betrug und Manipulation sollen eingedämmt werden. Für Netz-Glücksspiele ist zwingend ein Spielkonto erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1.000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer in Halle/Sachsen-Anhalt hat am 1. Juli 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Glücksspielaufsicht, besonders im Bereich des Internets.
Online-Angebote bieten besonders hohes Suchtpotenzial
Aus suchtpräventiver Sicht sind Online-Angebote besonders gefährlich, da es kaum Möglichkeiten gibt, sich diesen zu entziehen. Surft man im Internet, muss man nicht einmal mehr die entsprechenden Seiten aufrufen, um nach vorheriger Nutzung erneut mit Glücksspielen konfrontiert zu werden: „Plug-In-Werbung“ sorgt dafür, dass früher genutzte Angebote als Werbung angezeigt werden. Zudem ist eine Kontrolle kaum möglich: Für Minderjährige und gesperrte Spielerinnen und Spieler ist es im Internet deutlich leichter, an Glücksspielen teilzunehmen.
Wege aus der Spielsucht
Der erste Schritt ist, sich einzugestehen, dass es so nicht weitergehen kann. Der zweite Schritt wäre, sich jemandem anzuvertrauen. Das kann ein Freund sein, ein Familienmitglied oder ein Suchtberater. Wer es anonym möchte, kann sich an die kostenlose Infoline Glücksspielsucht NRW wenden (Tel. 0800/0776611). Es gibt in fast allen Bundesländern Beratungsstellen, die sich auf die Behandlung der Glücksspielsucht spezialisiert haben.
Kurzer Selbsttest
Wer mehr als zwei Aussagen mit Ja beantwortet, sollte sich Hilfe holen:
- Ich denke oft ans Spielen, verspüre einen inneren Spieldrang.
- Ich kann erst aufhören, wenn ich kein Geld mehr habe.
- Verlieren ist eine Niederlage, die ich wettmachen möchte.
- Zur Geldbeschaffung habe ich schon gelogen und betrogen.
Buch zum Thema
Daniel Kessler: Gameover 23.01.2020, Wetten, Knat & Covid-19, ISBN 978-3-98527-291-4, https://www.rediroma-verlag.de/buecher/978-3-98527-291-4
MW/SBa/KF (Stand: 29.04.2022)
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