Cybercrime – intensiv


Gefälschte Wohnungsanzeigen im Internet

Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

© VZ NRW

Betrug via Phishing

Im Namen von Immobilienportalen versenden Kriminelle auch immer häufiger betrügerische Phishing-Mails. Ziel ist es, persönliche Daten von registrierten Kundinnen und Kunden dieser Portale auszuspionieren. In den E-Mails werden die Adressaten etwa dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit ihren persönlichen Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggen sie sich über diesen Link ein, gelangen sie jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite, über die Betrüger ihre Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem gefährliche Schadsoftware enthalten.

Gesundes Misstrauen schützt

Um gefälschte Inserate von seriösen Anzeigen zu unterscheiden, können einige Warnsignale hilfreich sein. „Bei Vorkasse sollte man auf jeden Fall immer hellhörig werden und auf keinen Fall für etwas zahlen, das man noch nicht bekommen hat“, mahnt Carolin Semmler. Eine Mietkaution wird immer erst dann fällig, wenn auch tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde und die Kaution darin vereinbart wurde. Besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn ein ungewöhnlich niedriger Preis ins Auge sticht, also eine Traumwohnung zur Schnäppchensumme angeboten wird: „Wenn das Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein“, rät auch die Verbraucherschützerin. „Ist man sich nicht sicher, welcher Preis dem Durchschnitt für die angebotene Lage entspricht, kann man sich zum Beispiel bei der zuständigen Kommune erkundigen und nach dem aktuellen Mietpreisspiegel fragen.“ Wichtig sei außerdem, darauf zu achten, welche Angaben der Immobilienanbieter zu seiner Person macht und ob ein Impressum vorhanden ist. Fehlt dieses oder ist unvollständig, kann auch das ein Indiz für Betrug sein. Gleiches gilt für die Texte der Inserate, die bei unseriösen Angeboten häufig sehr holprig klingen oder Fehler enthalten, etwa weil sie über ein Übersetzungsprogramm automatisch generiert wurden. Ist man hingegen (mutmaßlich) bereits auf eine gefälschte Anzeige hereingefallen, indem man etwa eine Kaution per Vorkasse überwiesen hat, kann man immer versuchen, das Geld von seiner Bank zurückzubekommen. Außerdem sollte man unbedingt Strafanzeige bei der Polizei stellen. „Wichtig ist auch, das entsprechende Immobilienportal zu informieren – auch wenn man nur das Gefühl hat, dass bei einem Angebot etwas nicht mit rechten Dingen zugeht“, ergänzt Semmler. „Solche Beschwerden werden in der Regel gesammelt und das Portal kann den Anbieter daraufhin sperren.“

KF (Stand 17.12.2021)

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