Cybercrime – intensiv


Gefahr durch Schreckschusswaffen

Steigendes Unsicherheitsgefühl

Nach Auffassung der GdP ist neben Imponiergehabe vor allem die Verunsicherung der Bevölkerung ein Grund, warum immer mehr Menschen den Kleinen Waffenschein beantragen und sich SRS-Waffen anschaffen. „Es ist durchaus nachvollziehbar, dass es in der Bevölkerung auch aufgrund öffentlicher Berichterstattung ein gewisses Unsicherheitsgefühl gibt“, so Schilff. „Wenn man sich die abnehmenden Kriminalitätszahlen anschaut, besteht dazu jedoch immer weniger ein Grund. Auch deshalb wollen wir die Menschen davor zurückhalten, überhaupt solche Waffen zu erwerben.“ Das Mitführen der Waffen sei bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, Versammlungen, Sportereignissen, Theater-, Kino-, oder Konzertbesuchen ohnehin grundsätzlich verboten. Entgegen weitläufiger Meinung ist es ebenso nicht erlaubt, damit an Silvester zu schießen. „Vor der Beantragung eines Kleinen Waffenscheins oder dem Erwerb einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe sollte sich deshalb jeder die Frage stellen, ob er oder sie eine solche Waffe tatsächlich benötigt.“

Dietmar Schilff, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei

© GdP

Schrillalarm statt Pistole

Wenn es in der Öffentlichkeit zu einer gefährlichen Situation kommt, sei es für Betroffene und Zeugen zunächst am wichtigsten, den Polizeinotruf zu wählen und die Situation zu schildern. „Auf keinen Fall sollte man sich mit einer eigenen Waffe als Held aufspielen – auch wenn es keine scharfe Pistole ist“, mahnt Schilff. Außerdem empfiehlt der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Rückzugsmöglichkeiten zu nutzen, andere Passanten um Hilfe zu bitten und sich in einer Gruppe zu verbünden. Wer für Notsituationen gewappnet sein möchte, könne außerdem darüber nachdenken, an einem Selbstverteidigungskurs der Polizei teilzunehmen. Eine gute Ergänzung sei außerdem sogenannter Schrillalarm (auch Panikalarm oder Taschenalarm genannt), den man zum Beispiel als Schlüsselanhänger bei sich tragen kann. „Dieser Alarm macht es dank seiner extremen Lautstärke von bis zu 140 Dezibel möglich, auf sich aufmerksam zu machen und Angreifer gleichzeitig abzuschrecken“, weiß Schilff. „Er unterliegt keinem Waffengesetz, kann niemanden verletzen und ist deutlich effektiver als eine Gas- oder Schreckschusspistole.“

KF (Stand: 26.03.2021)

Seite: << zurück12

Weitere Artikel zum Thema

Kriminelle Verführer im Netz

Melina war 14, als sie sich veränderte. Sie schwänzte immer öfter die...[mehr erfahren]

Wann mache ich mich strafbar?

Texte, Musik und Bilder von anderen Internetseiten auf die eigene...[mehr erfahren]

Soziale Kompetenz fehlt online und in der Realität

Beleidigungen, Ausgrenzungen, Schädigungen über virtuelle Kanäle –...[mehr erfahren]

Gefahren und Datenschutz

Wir hinterlassen Datenspuren, jeden Tag, auf verschiedene Weise: Im...[mehr erfahren]

Kinder haben ein Recht am eigenen Bild

Schnell geknipst, schon gepostet. In sozialen Netzwerken stellen...[mehr erfahren]