Cybercrime – intensiv
Rechtsextreme Hetzer gegen Asylbewerber
Markus Schäfert
Pressesprecher des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, © Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Verbot schwierig
Bayerische Neonazis haben bereits vor dem Verbot des Netzwerks „Freies Netz Süd (FNS)“ mit dem Aufbau von Parteistrukturen des „Dritten Wegs“ in Bayern begonnen, offensichtlich um der Neonaziszene eine Alternativorganisation für das FNS bereit zu stellen. Durch das sogenannte „Parteienprivileg“ erhoffen sich die Neonazis einen größeren Schutz gegen staatliche Verbots- und Exekutivmaßnahmen. Parteien sind durch Artikel 21 des Grundgesetzes in besonderer Weise geschützt: „Lange war es so, dass die neonazistische Szene mit Parteien nichts zu tun haben wollte und eher in losen Strukturen wie Kameradschaften organisiert war“, berichtet Schäfert. „Nachdem es den Sicherheitsbehörden jedoch gelungen ist, erfolgreich Verbote gegen rechtsextreme Kameradschaften und Netzwerke durchzuführen, entschieden sich Rechtsextremisten vermehrt für die Form einer Partei. Sollte es sich tatsächlich um eine Partei handeln, könnte nur ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot möglich machen – und dafür bestehen hohe Hürden“, weiß der Experte.
Gefahrenpotential hoch
Gefährlich ist vor allem das gewaltorientierte Potenzial der Mitglieder in Verbindung mit dem Hass, der gegen Asylbewerber geschürt wird. Auch wenn viele Mitglieder selbst nicht gewalttätig werden, tragen die massive Hetze und das unterschwellige Loben von Gewalttaten dazu bei, andere zu weiteren rechtsextremen Angriffen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte zu ermutigen. „Wichtig ist deshalb, neonazistischen Mitgliedern der Partei bei öffentlichen Versammlungen wie Asylinformationsveranstaltungen entgegenzutreten und sie auch ganz klar als Rechtsextremisten zu benennen“, meint der Verfassungsschützer. „Nur so kann vermieden werden, dass sie Unterstützung finden und mit ihren Hassparolen in der Bevölkerung durchdringen.“
KF (27.04.2018)
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