Cybercrime – intensiv
Riskante Spiele-Apps
Kaufdruck und ungekennzeichnete Werbung
13 der 14 Spiele werden in den App-Stores kostenfrei angeboten. In allen 14 Spielen konnten die Nutzer jedoch In-App-Käufe tätigen. Zehn Spiele zeigten sich dabei als bedenklich bis ungeeignet für Kinder: Zwölf Spiele verleiteten Kinder zum Kauf, indem etwa das Spiel verlangsamt wurde oder Aktionspreise angeboten wurden. Fünf Spiele forderten ganz direkt zum Kauf auf. Ständige Kaufappelle und hohe Einzelbeträge von bis zu 209,99 Euro überfordern Kinder jedoch und nutzen ihre Unerfahrenheit aus. In sieben der geprüften Apps gehörten auch Werbe-Einblendungen zum Finanzierungsmodell. Dabei war in keiner App die Werbung so platziert, dass die Kinder sie von den eigentlichen Spiel-Inhalten unterscheiden können.
Übergriffe durch Chatfunktion, schlechter Support
Neun der 14 Spiele boten zudem die Möglichkeit zur Kommunikation mit anderen Nutzern, die meisten in Form von (teil-)öffentlichen Chats. Fünf davon ließen aber auch den Austausch privater Nachrichten zu. Dabei besteht die Gefahr, dass Kinder gezielt von Pädosexuellen angesprochen werden. Bei fünf der neun Spiele mit Kommunikationsfunktionen stuften die Experten von Jugendschutz.net die Sicherheitskonzepte der Anbieter als ungeeignet ein, weitere drei als bedenklich. Nur vier Spiele verfügten über eine Blockierfunktion, um sich vor Störern zu schützen. Auch die Melde-Optionen innerhalb der Spiele lassen zu wünschen übrig: Zwar verfügten acht der neun Spiele mit Nutzerkommunikation über eine solche Funktion, aber nur bei drei Apps war der Melde-Button durchgehend erreichbar. Bei den anderen Spielen war die Meldung von Verstößen kompliziert und frustrierend, etwa weil ein automatisierter Support-Chat nicht gut funktionierte oder das Melde-Formular erst umständlich gesucht werden musste. In sieben Spielen stellte Jugendschutz.net während der Prüfphase Verstöße fest und meldete sie als Nutzer direkt aus dem Spiel heraus: Dabei reagierte nur ein Anbieter auf die Meldung innerhalb von einer Woche – die sechs anderen bearbeiteten keine der Meldungen zeitnah und zuverlässig.
Irreführende Altersangaben
Bei Spiele-Apps ist die Alterskennzeichnung nicht gesetzlich geregelt. Die großen App-Stores weisen aber eigene Altersempfehlungen aus, um Kindern und Erziehungsberechtigten eine Orientierung zu geben. Allerdings variieren diese Kennzeichnungen von Shop zu Shop. Ein Beispiel: Das Spiel „Clash of Clans“ wird im Google Play Store mit einer Altersfreigabe von sechs Jahren gekennzeichnet, im Apple App Store mit einer Altersfreigabe von neun Jahren. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters wird das Spiel aber erst ab 13 Jahren empfohlen. Die Alterslabels in den Play Stores berücksichtigen bei weitem nicht alle Risiken wie ungeeignete Werbung, Kostenfallen oder Nutzerinteraktion, sie sind also bei der Auswahl eines Spieles nur bedingt hilfreich.
Eltern müssen genau hinschauen
Der Test zeigt, dass Kinder bei der Auswahl von Spiele-Apps nicht allein gelassen werden sollten. Die Experten von Jugendschutz.net raten Eltern dazu:
- sich vorab im Store darüber zu informieren, die App vorab zu testen und mit ihrem Kind gemeinsam herunterzuladen
- vorhandene Einstellungen zu checken und alles sicher einzurichten
- gemeinsam Nutzungszeiten zu vereinbaren und Sicherheitsregeln (z. B. beim Chatten) zu erklären
- Kinder beim Spielen zu begleiten, sich interessiert zu zeigen und sich als Gesprächspartner anzubieten
- In-App-Käufe zu deaktivieren oder mit Passwort schützen, um unnötige Kosten zu vermeiden
- Altersbeschränkungen im Store einzurichten, um den Download ungeeigneter Apps zu verhindern
- Datenschutzerklärungen kritisch zu lesen
SBa (31.01.2020)
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