Cybercrime – intensiv
Vorsicht Kamera!
Die Videoüberwachung von Betriebsgebäuden ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll – und erlaubt
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Überwachungskamera im Einsatz
© Eisenhans, fotolia
Einbruchsgefahr, Diebstähle durch Supermarktkunden, Unterschlagungen durch Mitarbeiter - es gibt viele Anlässe für Unternehmer, einen Einsatz von Überwachungskameras zu erwägen. Doch neben technischen müssen auch rechtliche Fragen etwa zum Datenschutz vorab geklärt werden. Sonst kann eine Überwachungsaktion schnell zum Eigentor werden.
„Ein magisches Rezept gibt es bei der Videoüberwachung nicht.“ Soviel steht für Michael Dormann, Experte für Sicherungstechnik beim Hessischen Landeskriminalamt, fest. Entscheidend ist es seiner Erfahrung nach jedoch, dass man sich vor der Installation einer solchen Anlage darüber im Klaren ist, was man damit erreichen möchte. So genüge es nicht, einfach nur den Außenbereich eines Betriebsgeländes großflächig mit Kameras auszustatten. „Man muss schon vor der Inbetriebnahme wissen: Reicht es mir zu erkennen, dass gerade jemand über den Zaun steigt, oder möchte ich diese Person später auch eindeutig identifizieren können?“, so Dormann weiter. Weiterhin sollten die Kameras auch immer so justiert werden, dass keine toten Winkel entstehen. Neben den Örtlichkeiten spielen aber auch Faktoren wie der Wert der Betriebseinrichtung oder die Betriebszeiten eine Rolle für die konkrete Ausgestaltung einer Videoüberwachung.
Die Polizei bietet daher in fast allen Bundesländern vor Ort über das Netz der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Unterstützung an. Dort können sich auch Gewerbetreibende kostenlos beraten lassen. Polizeiliche Experten begutachten Gelände und Gebäude und geben konkrete Hinweise zum Aufbau der Anlage.
Intelligente Sensorik, zeitnahe Auswertung
„Sinnvoll ist jedenfalls, dass nicht nur Aufzeichnungen durch Videokameras gemacht werden, sondern dass auch jemand die Bilder auswertet“, betont der LKA-Experte, „und zwar zeitnah, am besten sofort“. Tagsüber kann das über eine lokale Wachzentrale erfolgen. Falls ein Betrieb in der Nacht über kein Wachpersonal verfügt, können die Bilder auch an einen privaten Wach- und Sicherheitsdienst weitergeleitet werden. Die Kameras sollten auch mit einer intelligenten Sensorik ausgestattet sein. „Wenn jemand 24 Stunden lang vor einem Monitor mit demselben Bild sitzen soll, sieht der bald nichts mehr“, bringt es Michael Dormann auf den Punkt. Da hilft ein Videosystem, das selbst erkennt, wenn jemand über den Zaun steigt oder ein Loch in den Zaun schneidet, und dann den Überwacher durch Signaltöne oder Lichtsignal warnt.
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