Cybercrime – intensiv


Was im Kopf eines Amoktäters vorgeht

Beratungsnetzwerk Amokprävention Das Beratungstelefon ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr unter 0641 99 21571 erreichbar. Anfragen per Mail können unter sekretariat.bannenberg
@recht.uni-giessen.de
gestellt werden. In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte immer direkt an die Notrufnummer 110.

Sie haben eine Beratungshotline des „Netzwerks Amokprävention“ eingerichtet, an die man sich per Telefon oder E-Mail wenden kann. Wer wendet sich denn an Sie und warum?

Es sind Menschen, die aufgrund von Beobachtungen Befürchtungen entwickeln, aber nicht so genau wissen, was sie jetzt mit den Informationen machen sollen. Es fragen viele Personen an, die sich von Erwachsenen bedroht fühlen. Das kann ein Professor sein, der einen seltsamen Studenten hat. Es kann eine ältere Frau sein, deren Bruder sich auffällig verhält; sie hat mitbekommen, dass er eine Bestellung in einem Waffengeschäft getätigt hat. Wir arbeiten auch mit großen Unternehmen zusammen, die ihre Beschäftigten auf unser Beratungsangebot aufmerksam machen. Wir lassen uns jeden Fall ganz genau schildern und auch das soziale Umfeld, um die Brisanz des Falles richtig einschätzen zu können.

Und an wen vermitteln Sie diese Anrufer dann?

Wenn es uns sehr bedrohlich erscheint, verweisen wir sie direkt an die Polizei. Es gibt aber auch Beratungsstellen, an die man sich wenden kann: In Firmen gibt es etwa psychologische Dienste. Das weiß aber nicht jeder. Und die Anrufer sind sich auch unsicher, was sie auslösen, wenn sie ihre Vermutungen einem Vorgesetzten zur Kenntnis geben. Auch zu diesem Punkt können wir die Anrufer beraten.

WL (26.11.2015)

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