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Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Bastian Melcher wuchs als Sohn evangelischer Eltern in Bremen auf. Irgendwann merkte er, dass er anders war als seine Mitschüler. Der Gedanke, homosexuell zu sein, fiel ihm damals sehr schwer. Als der Leidensdruck zu groß wurde, nahm er an einer sogenannten Konversionsbehandlung teil, die ihn von seiner Homosexualität „heilen“ sollte. Heute hat er seine sexuelle Orientierung akzeptiert und kämpft als Aktivist für Akzeptanz und für die Rechte von Schwulen, Lesben und Transgendern. Ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen soll Praktiken, wie sie Bastian Melcher erlebt hat, künftig verbieten.

Therapien zur „Heilung“ von Homo- und Transsexualität ab sofort verboten


Seriöse Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung nicht veränderbar ist.

© StockSnap / pixabay

 

Bastian Melcher wuchs als Sohn evangelischer Eltern in Bremen auf. Irgendwann merkte er, dass er anders war als seine Mitschüler. Der Gedanke, homosexuell zu sein, fiel ihm damals sehr schwer. Als der Leidensdruck zu groß wurde, nahm er an einer sogenannten Konversionsbehandlung teil, die ihn von seiner Homosexualität „heilen“ sollte. Heute hat er seine sexuelle Orientierung akzeptiert und kämpft als Aktivist für Akzeptanz und für die Rechte von Schwulen, Lesben und Transgendern. Ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen soll Praktiken, wie sie Bastian Melcher erlebt hat, künftig verbieten.

Homosexualität ist keine Krankheit

„Der Versuch, die sexuelle Identität eines Menschen zu ändern, ist absurd. Homosexualität ist keine Krankheit und auch wissenschaftliche Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht verändert werden kann“, sagt Jörg Litwinschuh-Barthel, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Das Gesetz stärkt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

© SatyaPrem / pixabay

Die Stiftung hat im Frühjahr 2019 zwei Studien in Auftrag gegeben und eine Fachkommission organisiert, um die Anforderungen für ein Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen vorzulegen. Inzwischen ist am 23. Juni ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Verboten werden sogenannte Konversionstherapien an Minderjährigen sowie an Erwachsenen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel – etwa Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum – beruht. Auch das Bewerben, Anbieten oder Vermitteln von solchen Praktiken wird durch das Gesetz verboten. Verstöße können nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Wer gegen das Verbot der Werbung, des Anbietens und Vermittelns verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

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