< Miese Masche

Hakenkreuz und Hitlergruß

Im August 2016 geriet ein rechtsradikaler Fußballfan bei einem Oberligaspiel in Brandenburg an der Havel in das Visier der Polizei und des Staatsschutzes. Denn der Mann zeigte sich auf der Zuschauertribüne mit freiem Oberkörper, auf dem mehrere Tätowierungen mit eindeutig nationalsozialistischem Bezug prangten: Ein Abbild Adolf Hitlers, der Reichsadler oder auch der Schriftzug „Combat 18“. Das ist der Name einer neonazistisch-terroristischen Organisation. Im Anschluss an die Partie wurden polizeiliche Ermittlungen gegen den Mann eingeleitet – denn das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in Deutschland strafbar.

Prof. Dr. Thomas Grumke

FHöV NRW, © Benjamin Jenak/Couragiert-Magazin

Das Internet erschwert die Strafverfolgung

Wird gegen das Verbot der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen verstoßen oder lässt sich diese nicht im Sinne der Sozialadäquanzklausel rechtfertigen, drohen den Tätern vergleichsweise hohe Strafen. Nach den Erfahrungen von Thomas Grumke kommen Ersttäter in der Regel zwar noch mit einer Bewährungsstrafe davon. Bei mehrmaligen Verstößen kann es aber auch zu einer Haftstrafe kommen. In Zeiten des Internets ist es jedoch immer schwieriger, Verstöße zu ahnden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. „Heutzutage ist es natürlich gar kein Problem mehr, Bilder von Hakenkreuzen oder der verbotenen Reichskriegsflagge über einen ausländischen Server hochzuladen und zu veröffentlichen. Ist in dem entsprechenden Land, die Verwendung solcher Kennzeichen erlaubt, zieht das in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich“, so der Experte. Eine Ausnahme sei jedoch, wenn eindeutig nachgewiesen werden könne, dass sich die Inhalte an ein Publikum in Deutschland richten: „Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn alle zusätzlichen Informationen zu den Kennzeichen in deutscher Sprache veröffentlicht werden“.

In der Broschüre „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“ informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über verfassungswidrige Darstellungen und Gruppierungen der rechtsextremen Szene. Weitere Artikel zum Thema Extremismus finden sich in der entsprechenden Rubrik auf PolizeiDeinPartner.de.

Zahlenkombinationen als Ersatzsymbole

Nach Einschätzung des Rechtsextremismusforschers tragen die Rechtsextremen die weithin bekannten verbotenen Kennzeichen, um in der Öffentlichkeit zu provozieren und Geschlossenheit nach außen zu demonstrieren. Weniger bekannte oder eindeutige Kennzeichen dienen hingegen der internen Kommunikation. „Dadurch kann man Gleichgesinnten zeigen, dass man derselben Gruppierung angehört“, so Grumke. Es wird aber kaum möglich sein, die Erkennungszeichen verfassungswidriger Organisationen komplett zu verbieten. Denn nach einem Verbot greifen sie sehr schnell auf Ersatzsymbole zurück. So verwendet das im Jahr 2000 verbotene rechtsextremistische Netzwerk „Blood and Honour“ seither häufig die Zahlenkombination „28“. Die zwei steht dabei für das „B“ als zweitem Buchstaben des Alphabets und die acht entsprechend für den Buchstaben „H“. „Dagegen kann man nicht viel machen, eine Zahlenkombination lässt sich schließlich nicht verbieten“, so der Experte. Entdeckt man eine verfassungswidrige Fahne oder andere verbotene Symbole in der Öffentlichkeit, sollte man immer aktiv werden, merkt Grumke abschließend an: „In dem Fall muss man natürlich so schnell wie möglich Kontakt zur Polizei aufnehmen.“ MW (24.02.2017)

Seite: << zurück12

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Schutz vor falschen Handwerkern

So schützen Sie sich vor falschen Handwerkern:

5 Tipps für...
...das Erstellen von Vollmachten

So sollten Sie sich in Bezug auf Vorsorge- oder Bankvollmachten...

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...die Immobiliensuche im Internet

Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Abzocke und Betrug im Urlaub

So schützen Sie sich im Urlaub vor Trickbetrügern und anderen Ganoven.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Telefonbetrügern

Darauf sollten Sie achten, um am Telefon nicht auf Betrüger...

5 Tipps für...
...sicheres Time Sharing

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein dauerhaftes...

5 Tipps für...
...die Karnevalszeit

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.

5 Tipps für...
...den Weihnachtsmarktbesuch

So können Sie sich vor Taschendiebstahl schützen.

5 Tipps für...
...den sicheren Geschenkekauf

So verhindern Sie, dass der Einkauf nicht mit Frust endet.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Autodieben

So können Sie das Risiko für einen Pkw-Diebstahl deutlich reduzieren.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Fahrraddiebstahl

So erschweren Sie Fahrraddieben ihr Vorhaben.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Taschendiebstahl

Taschendiebe sind flink und einfallsreich – und meist schon längst...

Weitere Infos zum Thema Diebstahl / Betrug

Falsche Polizeibeamte und hohe Geldforderungen

Trickbetrüger haben dann die besten Erfolgschancen, wenn ihr Opfer...[mehr erfahren]

Frachtdiebstahl aus Lastkraftwagen

Laptops, Baumaterial, Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Möbel oder...[mehr erfahren]

Polizei unterstützt Senioren mit außergewöhnlichen Präventionsmethoden

Senioren sind von bestimmten Straftaten wie Raub- oder...[mehr erfahren]

Betrüger, Diebe und ihre Tricks

Eigentlich sollte der Urlaub die schönste Zeit des Jahres sein. Doch...[mehr erfahren]

Wie können sich Krankenhäuser schützen?

Im März 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen zwei...[mehr erfahren]