< Professionelle Kunstfälschungen

Messerattacken auf Polizisten

Immer wieder gibt es Angriffe mit Messern auf Polizisten. Viele Täter tragen die scharfkantigen Waffen versteckt am Körper. Deshalb werden die Beamten speziell geschult, berichtet Polizeioberkommissar Sebastian Heider, Einsatztrainer und Mitglied des Qualitätszirkels Eigensicherung beim Polizeipräsidium Köln.

So genannte Butterflymesser wie dieses darf man nicht mit sich führen. Bei einer Polizeikontrolle wird es eingezogen.

© ggerhards, fotolia

Vorsicht bei der Durchsuchung 

Die Durchsuchung von Personen wird von Polizisten immer gründlich und systematisch nach bestimmten Regeln durchgeführt. Zum Beispiel wird immer von oben nach unten durchsucht, falls etwas runterfällt. „Ganz wichtig ist immer, dass man die Person vorher fragt, ob sie Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich hat, mit denen er uns oder an denen wir uns bei einer Durchsuchung verletzen könnten.“ Ein Drogenabhängiger hat unter Umständen eine Spritze in der Tasche, aber keine böse Absicht, jemanden damit zu verletzen. So jemand könnte auf die Frage hin noch einmal in sich gehen und die Beamten auf den Inhalt seiner Tasche hinweisen.

„Bevor man in eine Tasche hineingreift, sollte man immer hineingeschaut haben, damit man nicht in unbekannte scharfkantige Gegenstände hineingreift.“ Die Beamten sollten auch immer Handschuhe benutzen, wenn sie jemanden durchsuchen. „Sie sollten sich auch in der täglichen Routine immer wieder bewusst machen, dass Messer schwer auffindbar sind“, rät Heider. Das Wichtigste sei, und das gelte für den gesamten Polizeiberuf: „Mann muss immer mit dem Unmöglichen rechnen“, sagt Sebastian Heider. Wachsam müssen die Beamten also auch nach der Kontrolle immer bleiben. 

Messer ist nicht gleich Messer 

Es gibt unzählige verschiedene Messer: große und kleine, glatte und gezackte, mit feststehendem Knauf oder Springmesser, so genannte Butterflys. Rechtlich verboten ist das Führen von 

  • Anscheinswaffen (bestimmte Nachbildungen von Schusswaffen, keine echten Waffen, sehen ihnen aber täuschend ähnlich) 
  • Hieb- und Stoßwaffen (wie z. B. Dolche oder Teleskopschlagstöcke) 
  • Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über zwölf Zentimetern. 

Die so genannten Butterflymesser, Fallmesser und Springmesser, bei denen die Klinge nach vorne herausspringt oder zweiseitig geschliffen ist, sowie getarnte Messer (der Stockdegen) sind gänzlich verboten. Springmesser ab einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern, bei denen die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, sind ebenfalls verboten. Die Länge eines Messers kann der Polizeibeamte jederzeit schnell anhand seines Dienstausweises prüfen: Der ist genau 8,5 Zentimeter lang. Für Messerbesitzer gilt in jedem Fall: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenn es öffentlich käuflich ist, kann es sein, dass ein Messer nicht zur Verwendung zugelassen ist. Details dazu stehen unter anderem im §42a des Waffengesetzes (WaffG). Wer Waffen bei sich trägt, die nicht erlaubt sind, muss damit rechnen, dass diese von der Polizei für immer eingezogen werden und eine Anzeige gefertigt wird. 

Abwehren von Messerattacken 

Polizisten werden unter anderem geschult, wie sie sich bei Messerangriffen am besten verhalten. Details dazu möchte der Polizeioberkommissar aus guten Gründen nicht preisgeben, nur so viel: „Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben“, sagt Sebastian Heider. „Fakt ist: Ein Messer ist ein hochgefährliches Instrument.“ Die Gefährlichkeit eines Messers werde oft unterschätzt. Bereits kleine Messer oder sogar Rasierklingen können tödliche Verletzungen hervorrufen. KS (22.11.2013) 

Seite: << zurück12

Kurztipps

5 Tipps für...
...den Schutz vor falschen Handwerkern

So schützen Sie sich vor falschen Handwerkern:

5 Tipps für...
...das Erstellen von Vollmachten

So sollten Sie sich in Bezug auf Vorsorge- oder Bankvollmachten...

5 Tipps für...
...den sicheren Campingurlaub

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...

5 Tipps für...
...die Immobiliensuche im Internet

Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...

5 Tipps für...
...den Schutz vor Abzocke und Betrug im Urlaub

So schützen Sie sich im Urlaub vor Trickbetrügern und anderen Ganoven.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Telefonbetrügern

Darauf sollten Sie achten, um am Telefon nicht auf Betrüger...

5 Tipps für...
...sicheres Time Sharing

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein dauerhaftes...

5 Tipps für...
...die Karnevalszeit

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht – darauf sollten Sie achten.

5 Tipps für...
...den Weihnachtsmarktbesuch

So können Sie sich vor Taschendiebstahl schützen.

5 Tipps für...
...den sicheren Geschenkekauf

So verhindern Sie, dass der Einkauf nicht mit Frust endet.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Autodieben

So können Sie das Risiko für einen Pkw-Diebstahl deutlich reduzieren.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Fahrraddiebstahl

So erschweren Sie Fahrraddieben ihr Vorhaben.

5 Tipps für...
...den Schutz vor Taschendiebstahl

Taschendiebe sind flink und einfallsreich – und meist schon längst...

Weitere Infos zum Thema Diebstahl / Betrug

Beim Karneval lauern viele Gefahren

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht: Vor Beginn der Fastenzeit...[mehr erfahren]

Profi-Anrufer bringen Senioren um ihr Geld

Sie geben sich als Lotterieveranstalter, Polizisten, Rechtsanwälte...[mehr erfahren]

Trickbetrüger haben ältere Menschen im Visier

Ob „Enkeltrick“, falsche Teppichhändler oder angebliche...[mehr erfahren]

Lassen Sie sich nicht austricksen!

Was tun, wenn die Wertsachen gestohlen werden?

Die Sonne scheint, man sitzt im Eiscafé und unterhält sich. Das...[mehr erfahren]

Vorsorgen für den Notfall: wichtige Dokumente parat haben

Ein Einbruch, ein Unfall, ein Todesfall: Unvorhergesehene Ereignisse...[mehr erfahren]