Mit kleinen Kindern auf dem Rad
Das sagt die StVO: Voraussetzung für die Beförderung von Kindern im Lastenrad ist, dass in den Transportboxen geeignete Sitze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Werden Kinder in der Kiste ohne geeignete Sitze transportiert, wird ein Bußgeld von fünf Euro fällig. Und auch hier gilt: Die Mitnahme ist nur bis zum vollendeten siebten Lebensjahr erlaubt.
Erst testen, dann kaufen
Ob Kindersitz oder Anhänger: Der ADFC empfiehlt dringend, das eigene Fahrrad zum Kauf in den Laden mitzunehmen und das Zusammenspiel auszuprobieren, um später keine böse Überraschung zu erleben. Gute Fachhändler bieten in der Regel eine kostenfreie Beratung an, welcher Sitz oder Anhänger zum Fahrrad passt und am sichersten ist. „Wichtig ist, dass das Fahrrad für das zulässige Gesamtgewicht beschaffen ist – das gilt vor allem für Kindersitze“, so der ADFC-Experte. Außerdem sollte das Rad geeignete und gut funktionierende Bremsen haben, die das zusätzliche Gewicht zuverlässig stoppen.“ Wenig versierte Radfahrer können Kinder übrigens auch mit dem E-Bike transportieren. „Auf einem Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h ist dies sowohl in einem Kindersitz als auch im Anhänger erlaubt“, weiß Behrendt. Auf einem S-Pedelec, also Speed-Pedelec, darf man Kinder hingegen weder in Sitzen noch in Anhängern mitnehmen. „Da diese auf bis zu 45 km/h beschleunigen und als Kleinkrafträder gelten, sollte einem das schon der gesunde Menschenverstand verbieten“, meint Behrendt. Weitere Informationen, worauf man beim Kindertransport mit dem Fahrrad achten sollte, gibt es in der ADFC-Broschüre „Kinder an Bord“.
KF (31.05.2019)
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