Raus aus dem Klassenzimmer
Vorschriften und Aufsichtspflicht bei der Klassenfahrt
Für Lehrkräfte bedeuten Klassenfahrten eine große Verantwortung
© ehrenberg-bilder/stock.adobe.com
Eine Klassenfahrt kann schon einmal damit enden, dass Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei vor der Jugendherberge stehen. Schnell steht, wenn etwas Ernstes passiert, die Frage im Raum: Haben Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht verletzt? PolizeiDeinPartner sprach mit Ilka Hoffmann, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), unter anderem darüber, was Lehrer und Betreuer während einer Klassenfahrt beachten müssen, wie sie sich bei Regelverstößen von Schülern verhalten sollten und wie sie sich vorbereiten können, damit die Fahrt möglichst ohne Zwischenfälle verläuft.
Lehrer schlüpfen in die Elternrolle
Eine Klassenfahrt zu begleiten ist keine leichte Aufgabe für Lehrerinnen und Lehrer. Denn wie auch im Unterricht und auf dem Schulgelände übernehmen sie für die Dauer der Reise die Verantwortung für die mitfahrenden Schüler. „Die Aufsichtspflicht ist eine der wichtigsten Dienstpflichten, die eine Lehrkraft hat“, erklärt Schulexpertin Ilka Hoffmann, die vor ihrer Tätigkeit bei der GEW 20 Jahre lang als Lehrerin in Grund- und Sekundarschulen im Saarland gearbeitet hat. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übertragen sie im Rahmen einer Klassenfahrt an die Lehrer und müssen sich darauf verlassen können, dass sie auf ihre Kinder aufpassen. Ilka Hoffmann: „Die Lehrkräfte müssen während des gesamten Aufenthalts sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler keinen Gefahren ausgesetzt sind. Es darf zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für Leib und Leben bestehen.“ Bei mehrtägigen Klassenfahrten müssen mindestens zwei Personen die Aufsicht übernehmen – darunter mindestens ein Lehrer. Bei der anderen Person darf es sich auch um ein Elternteil oder einen volljährigen Schüler handeln. „In diesem Fall übernimmt der Lehrer die Leitung der Fahrt und wird dabei von der anderen Begleitperson unterstützt“, so Hoffmann. „Er darf seine Aufsichtspflicht nicht ohne weiteres an einen Vater oder eine Mutter abgeben und trägt immer selbst die volle Verantwortung. Deshalb ist es immer von Vorteil, wenn mehrere Lehrkräfte mitfahren und sich die Aufsichtspflicht teilen können.“
Abstrakte gesetzliche Regelungen
Inwieweit Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt werden müssen, hängt von ihrem Alter, ihrer geistigen Reife und den räumlichen Gegebenheiten ab. Die genauen Vorschriften sind in vielen Fällen nicht klar definiert. Orientierung geben die Schulgesetze des jeweiligen Bundeslandes. Darüber hinaus gelten immer die jeweilige Schulordnung sowie das Jugendschutzgesetz. „Eine typische Verletzung der Aufsichtspflicht liegt beispielsweise dann vor, wenn Schülerinnen und Schüler unkontrolliert gefährliche Orte aufsuchen oder sich die zuständigen Lehrkräfte zu lange aus der gemeinsamen Unterkunft entfernen“, so Hoffmann. „Letzteres kommt aber zum Glück so gut wie nie vor.“ Entgegen der Meinung vieler Eltern bedeutet Aufsichtspflicht während einer Klassenfahrt jedoch keine ununterbrochene Anwesenheitspflicht. Denn der Lehrer ist nicht dafür zuständig, alle Schüler rund um die Uhr im Auge zu behalten. „Befinden sie sich zum Beispiel während ihrer Freizeit in der Jugendherberge auf ihren Zimmern, reicht es aus, wenn er sich in der Nähe aufhält und ihnen vorher klare Anweisungen gegeben hat, wie sie sich zu verhalten haben. Das gilt ebenso für die Nachtruhe.“ Wichtig sei, dass der Lehrer stets die Gesamtsituation im Auge behält und stichprobenhaft kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden. Im Notfall sollte er immer entweder direkt vor Ort oder zumindest mobil erreichbar sein und sofort eingreifen können.
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