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Schlagkräftig gegen die organisierte Kriminalität

Spektakuläre Fälle in der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass die sogenannte „Clankriminalität“ in Deutschland größer und gefährlicher ist als bislang angenommen. Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen hat unter anderem deshalb im September 2020 die bundesweit erste operativ tätige Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS) eingerichtet. Diese bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Ermittlungsgruppe soll besonders umfangreiche und komplexe Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) – darunter häufig „Clankriminalität“ – zum erfolgreichen Abschluss führen und die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung noch effektiver nutzen.

Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS)


Organisierte Kriminalität fordert den Rechtsstaat heraus

© MQ-Illustrations/stock.adobe.com

 

Spektakuläre Fälle in der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass die sogenannte „Clankriminalität“ in Deutschland größer und gefährlicher ist als bislang angenommen. Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen hat unter anderem deshalb im September 2020 die bundesweit erste operativ tätige Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS) eingerichtet. Diese bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Ermittlungsgruppe soll besonders umfangreiche und komplexe Verfahren der Organisierten Kriminalität (OK) – darunter häufig „Clankriminalität“ – zum erfolgreichen Abschluss führen und die neuen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung noch effektiver nutzen.

Ermittlungen bündeln, Ressourcen effektiv einsetzen

Mit einem Polizeipanzer verschafften sich in Leverkusen Beamte den Zutritt zur Villa einer Clanfamilie. Die dort lebende Familie, ein Hauptbeschuldigter (46), seine Frau (42) und seine beiden Söhne (24/28), wurde dabei verhaftet. Die spektakuläre Aktion fand im Rahmen einer groß angelegten Polizeiaktion statt, die in ganz Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde. 600 Polizeibeamte haben dabei insgesamt 31 Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäfte durchsucht. Hinter den Razzien stand die Zentralstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten (ZeOS). Diese neue Ermittlungsgruppe unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Andreas Stüve soll mit der Unterstützung von drei weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Bielefeld, Bochum und Köln die Ermittlungsverfahren gegen die „Clankriminalität“ erfolgreich zusammenführen und zum Abschluss bringen. Normalerweise beschränken sich Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbezirk, in dem eine Straftat begangen wurde. Doch die organisierte Kriminalität zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie überregional angelegt ist. Wie bei den umfangreichen Oldtimer-Diebstählen, die von einer Tätergruppierung im Raum Bonn, Köln und Düsseldorf durchgeführt wurden. Normalerweise müssten in jeder der drei Städte eigene Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaft und Polizei geführt werden. Das führt unter Umständen dazu, dass Ermittlungserkenntnisse nicht zeitgleich bei allen Verfahren vorliegen und Zusammenhänge nicht erkannt werden. Im Fall der Oldtimer-Diebstähle konnte die Ermittlungsgruppe der ZeOS die Ermittlungen bündeln und schließlich eine Gruppe von niederländischen und belgischen Beschuldigten identifizieren und festnehmen. „Diese Verfahren sind häufig sehr umfangreich und binden viele Ressourcen“, berichtet Julius Sterzel, Staatsanwalt und Pressesprecher der ZeOS. „Die Ermittlungen können über Monate, manchmal Jahre gehen. Vor allem, wenn dazu verdeckte Maßnahmen wie Telefonüberwachung, Observationen und die Überwachung von Innenräumen eingesetzt werden.“ Die ZeOS, die bislang in ihrer Art in Deutschland einmalig ist, arbeitet dabei nicht nur eng mit der Polizei, sondern auch mit den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt zusammen. Kontakte werden auch zu den Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern und dem europäischen Ausland gepflegt. Zurzeit umfasst die Ermittlungsgruppe 12 Staatsanwälte und zwei Oberstaatsanwälte.

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