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Was tun bei unberechtigten Kontoabbuchungen?

Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und Abbuchungen schnell den Überblick verlieren: Stimmen die abgebuchten Summen? Sind alle Zahlungen auch autorisiert? Oder hat jemand unberechtigterweise Geld vom Konto abgebucht? Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gibt Tipps, was man bei ungenehmigten Kontoabbuchungen tun sollte und wie man sich vor Missbrauch schützen kann.

Niels Nauhauser

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, © privat

„Black List“ und „White List“

Generell gilt: Bei Lastschriften muss die Bank prüfen, ob der Abbuchende auch autorisiert ist, die Abbuchungen durchzuführen. Gibt es Streit über die Autorisierung, muss die Bank ihre Aufzeichnungen über die Authentifizierung vorlegen. „Während die Banken bei Fällen von Bandenkriminalität in der Regel kulant sind, ist es durchaus möglich, dass man sich bei Einzelfällen mit der Bank streiten muss“, so der Verbraucherexperte. Eine Möglichkeit, um wiederholte unrechtmäßige Abbuchungen zu verhindern, sind „Black Lists“ (schwarze Listen) oder „White Lists“ (weiße Listen). Auf der „schwarzen Liste“ kann man seiner Bank mitteilen, wer auf keinen Fall Geld vom Konto abbuchen darf. Oder umgekehrt: Auf der „weißen Liste“ nennt man der Bank die Unternehmen und Dienstleister, die ausschließlich zur Abbuchung autorisiert sind. „Mithilfe der Listen weiß die Bank von vornherein, wer abbuchen darf – und wer nicht.“

Für Skimming-Schäden kommt oft die Bank auf

Doch nicht nur durch Abbuchungen kann Geld vom Konto verschwinden. Auch durch das so genannte „Skimming“, bei dem Betrüger Geldautomaten manipulieren und so an die Kartendaten inklusive PIN gelangen, kann ein Missbrauch stattfinden. Eine andere Möglichkeit: Kriminelle schleusen Schadsoftware auf den Rechner oder auf mobile Geräte. Diese spioniert dann Bankdaten aus. Die Täter erhalten somit Zugriff auf das Konto und können dann selbst Überweisungen tätigen. „Stellt man fest, dass jemand unberechtigterweise Geld vom eigenen Konto abgebucht hat, sollte man sich umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen, dort Widerspruch einlegen und eine Rücklastschrift durchführen lassen“, erklärt Niels Nauhauser. Ist der Verlust im Rahmen von Skimming entstanden, kommen die betroffenen Banken in der Regel selbst für den entstandenen Schaden beim Kunden auf.

Tipps gegen Missbrauch

Um Ärger und Missbrauch von vornherein zu verhindern, sollt man folgende Tipps beherzigen:

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei unklaren Abbuchungen sofort an Ihre Bank.
  • Gehen Sie in Internet-Shops sparsam mit Ihren privaten Bankdaten um – nutzen Sie, wenn möglich, den Kauf auf Rechnung.
  • Lassen Sie verlorene oder gestohlene Kredit- oder EC-Karten umgehend sperren. Das geht am einfachsten über die zentrale Kartensperre unter der Rufnummer 116 116. Klären Sie vorab jedoch mit Ihrer Bank, ob sie am zentralen Sperr-Notruf teilnimmt.
  • Informieren Sie Ihre Bank und die Polizei über einen Diebstahl.
  • Behalten Sie nach einem Diebstahl Ihr Konto besonders gut im Auge und achten Sie auf fremde Abbuchungen. Lassen Sie von Ihnen nicht autorisierte Lastschriften zurückbuchen.

SW (27.02.2015)

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