CEO-Fraud auf dem Vormarsch
Mitarbeiter sollten im Umgang mit E-Mails, in denen es um Zahlungsanweisungen geht, besonders aufmerksam sein
© Antonioguillem, fotolia
Diese Anhaltspunkte sollten stutzig machen
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens sollte hellhörig werden, wenn er vom vermeintlichen CEO Zahlungsaufträge aufgrund einer angeblich „streng geheimen“ Firmenakquisition erhält und dabei vielleicht noch folgende Vorgehensweisen festgestellt werden:
- Personen mit Handlungsberechtigung werden gezielt angesprochen
- Vertrauensbeweis wird gefordert
- Absender verleiht besonderen Nachdruck / Weisung „höchste Geheimhaltungsstufe“
- Rückfragen werden nicht zugelassen
- Der Kontakt erfolgt via Telefon/Fax und E-Mail (leicht zu fälschen, zu verschleiern, zu hacken)
Neben erhöhter Aufmerksamkeit im Umgang mit E-Mails, in denen es um Zahlungsanweisungen von zum Teil sehr hohen Summen geht, helfen klare, transparente Regeln im Unternehmen. In den meisten Fällen schützt schon der Blick auf die „Reply-to“-Adresse in der E-Mail. Diese stimmt in der Regel nicht mit der richtigen Adresse des Geschäftsführers oder des die Zahlung veranlassenden vermeintlichen Managers überein, sondern verweist auf das Postfach eines Freemail-Anbieters. Auch die in der E-Mail verwendete Sprache kann ein Indiz auf einen Betrüger sein. Mitarbeiter sollten vor der Überweisung unbedingt persönlich Kontakt mit dem Geschäftsführer, einem Vorstandsmitglied oder der Rechtsabteilung aufnehmen.
Social Engineering
CEO-Fraud gilt als Teilphänomen des „Social Engineering“. Diese Form von Trickbetrug beschreibt eine zwischenmenschliche Beeinflussung mit dem Ziel, die Person zur Preisgabe von vertraulichen Informationen, zum Kauf eines Produktes oder zur Freigabe von Finanzmitteln zu bewegen. Dabei werden das persönliche Umfeld des Opfers ausspioniert oder Identitäten vorgetäuscht, um geheime Informationen oder unbezahlte Dienstleistungen zu erlangen.
Was tun, wenn es schon zu spät ist?
Wenn Geschäftsführer oder Mitarbeiter den Verdacht haben, Opfer von CEO-Fraud geworden zu sein, sollten sie sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle wenden und Anzeige erstatten, auch wenn der Betrugsversuch noch rechtzeitig erkannt wurde. Falls bereits eine Zahlung angewiesen wurde, sollten Bankbevollmächtigte schnellstmöglich versuchen, die Transaktion beim Kreditinstitut zu stoppen oder bereits überwiesenes Geld von der Bank zurückbuchen zu lassen. Wurde das Geld schon ins Ausland überwiesen, sollte ein örtlicher Rechtsanwalt im Empfängerland von der geschädigten Firma sofort beauftragt werden, um auf zivilrechtlichem Wege eine Kontosperre bzw. ein Verfügungsverbot zu erwirken. Weitere Informationen, Tipps und Warnhinweise hat das Bundeskriminalamt in einem aktuellen Flyer zum Thema CEO-Fraud zusammengestellt.
KL (21.07.2017)
Weitere Artikel zum Thema Einbruchschutz
So schreckt man Täter ab
Ist niemand zuhause, wittern Einbrecher ihre Chance: Die Polizeiliche...[mehr erfahren]
Mit Peter Werkmüller, Polizeiliche Beratungsstelle Düsseldorf
In diesem Video befasst sich Hauptkommissar Peter Werkmüller von...[mehr erfahren]
Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten
Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen...[mehr erfahren]
Missbrauch von KI zur Audio- und Videomanipulation
Videokonferenzen und Telefonkonferenzen gehören zum Arbeitsalltag von...[mehr erfahren]
Das neue Gesetz hat sich bewährt
Seit Januar 2009 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz, das...[mehr erfahren]
Alarmanlagen; Sicherungen für Türen und Fenster
Durch eine gute mechanische Sicherung von Fenstern und Türen...[mehr erfahren]
Fallzahlen sinken, Banden suchen sich neue Betätigungsfelder
Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Einbruchschutz
Polizeiliche Kriminalstatistik 2023
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit...[mehr erfahren]
Teil 2: Die häufigsten Fragen zu Türen, Fenstern und Alarmanlagen
Statistiken zum Thema Einbruchschutz zeigen: Rund 40 Prozent der...[mehr erfahren]
Teil 1: Die häufigsten Fragen zu Einbrechern, deren Vorgehensweisen und Ihrem Versicherungsschutz
Seit dem Jahr 2016 geht die Zahl der Einbrüche stetig zurück – so...[mehr erfahren]
Das richtige Verhalten bei einem Einbruch
Eine unangenehme Vorstellung: Man kommt nach Hause und bemerkt, dass...[mehr erfahren]